Beim Jährigkeitsprinzip handelt es sich um einen
Haushaltsgrundsatz. Dem Jährigkeitsprinzip zufolge
gelten die im
Haushaltsplan erteilten Ermächtigungen nur für den Zeitraum desjenigen
Haushaltsjahrs, für das der Haushaltsplan durch das
Haushaltsgesetz (Bund und Bundesländer) bzw. die
Haushaltssatzung (Kommunen) festgesetzt wurde.