HaushaltsSteuerung.de »
Lexikon »
O »
Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (ÖBWL)
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (ÖBWL)
Unter der Öffentlichen Betriebswirtschaftslehre (ÖBWL) (auch: Public Management) versteht man eine wirtschaftswissenschaftliche Teildisziplin,
die sich mit dem Management/der
Steuerung öffentlicher Einheiten (EU, Bund, Bundesländer, Gemeinden, Gemeindeverbände, gesetzliche Sozialversicherung sowie
öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen) und der Gestaltung des politisch-administrativen Systems beschäftigt.
Die Öffentliche Betriebswirtschaftslehre hat bedingt durch zahlreiche Schnittstellen zu verwandten Wissenschaftsdisziplinen
(Finanzwissenschaft, öffentliches Recht, Soziologie, Verwaltungswissenschaft, Politikwissenschaft etc.) den Charakter
einer interdisziplinären Wissenschaft.
Die Öffentliche Betriebswirtschaftslehre überträgt u.a. ökonomische Rationalitäten auf das Management öffentlicher Einheiten -
unter Anpassung an die besonderen Merkmale öffentlicher Einheiten (z.B.
Ziel der Gemeinwohlmaximierung statt Ziel der
Gewinnmaximierung). Die Charakteristika des öffentlichen Sektors verlangen die Entwicklung eigener Modelle und Konzepte (z.B.
Integrierte Verbundrechnung,
3-E-Modell), da allgemeine betriebswirtschaftliche Modelle nicht bzw. nicht immer 1-zu-1 auf öffentliche Einheiten übertragbar sind.
Leitgedanke der Öffentlichen Betriebswirtschaftslehre ist das Problem knapper Ressourcen. So stellt sich inb. die Frage wie
die begrenzten öffentlichen
Finanzmittel (aus
Steuern,
Beiträgen,
Gebühren etc.) so
effektiv und
effizient wie möglich zur öffentlichen
Leistungserstellung verwendet werden können.
|