Beim Prinzip der örtlichen Radizierbarkeit handelt es sich um einen Grundsatz im Kontext der Begründung von
Steuern. So sollen Steuern gemäß dem Prinzip der örtlichen Radizierbarkeit dem jeweiligen Gebiet der entsprechenden
Gebietskörperschaft entstammen und nicht den Charakter von Transferzahlungen haben. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Bürger der jeweiligen Gebietskörperschaft eine unmittelbare Beziehung zwischen der von Ihnen aufgebrachten Steuerzahlungen und ihren
Ausgabe-/Aufwandsforderungen an die Gebietskörperschaft aufbauen können.