Der Begriff des Schuldenschnitts (auch: Haircut) ist im Kontext der öffentlichen Finanzen definiert als ein teilweiser
Schuldenerlass zugunsten eines sich in großen finanziellen Schwierigkeiten befindenden
Staates. Es handelt sich bei einem Schuldenschnitt damit um eine radikale Form der Reduzierung des
öffentlichen Schuldenstandes. Ein Schuldenschnitt wird i.d.R. dann in Erwägung gezogen, wenn davon
ausgegangen wird, dass der Staat seinen Haushalt nicht aus eigener Kraft (d.h. insb. über das
Erwirtschaften von Haushaltsüberschüssen) konsolidieren kann.
Der Schuldenschnitt ist ein letztes Mittel um einen quasi insolventen Staat wieder
haushalts- und
finanzpolitische Handlungsspielräume zu verschaffen. Ferner ist mit einem Schuldenschnitt die Erwartung
verbunden, dass sich der jeweilige Staat dadurch dauerhaft saniert. Ein Schuldenschnitt erleichtert
das Erreichen des Haushaltsausgleichs, da die
Zinsausgaben vermindert werden.
Problematisch an einem Schuldenschnitt ist gleichwohl, dass die
Kreditwürdigkeit des Staates dadurch
langfristig negativ beeinflusst wird. So liegen der Notwendigkeit eines Schuldenschnitts i.d.R.
gravierende strukturelle Probleme in dem jeweiligen Land zugrunde. Diese strukturellen Probleme werden
nach einem Schuldenschnitt meist nicht beseitigt, da die Bevölkerung sowie die politischen Entscheidungsträger
z.T. (bewusst oder unterbewusst) davon ausgehen, dass ihnen auch das nächste Mal wieder geholfen wird.
Aufgrund dessen, dass die Gläubiger des jeweiligen Staates (z.B. Sparer, Banken, andere Staaten) das
geliehene Geld bei einem Schuldenschnitt nicht oder nicht in voller Höhe zurückgezahlt bekommen, mindert
sich deren (Geld-)Vermögen. Dies kann u.a. zur Folge haben, dass sich die Kreditwürdigkeit der Gläubiger
ebenfalls verringert.
Eine im Laufe der Geschichte häufig von Staaten angewendete Alternative zu einem Schuldenschnitt besteht
z.B. im "Weginflationieren" der Schulden.