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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kommunale Beschäftigte 2010 nach Aufgabenbereichen

Kommunale Beschäftigte 2010 nach Aufgabenbereichen
17. August 2011  |  Autor: Marc Gnädinger



Personal ist der wichtigste Produktionsfaktor einer öffentlichen Verwaltung. Das gilt auch für Kommunalverwaltungen. Gleichzeitig stellen die Personalausgaben eine zentrale Ausgabenkategorie im Ausgabenmix der Gemeinden und Gemeindeverbände da. Insofern erscheint ein Blick auf die konkreten Zahlen als lohnenswert. Dazu publiziert das Statistische Bundesamt einmal jährlich die Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes (kurz: Personalstandstatistik). Die jüngste, am 26. Juli 2011 veröffentlichte Ausgabe umfasst Datenmaterial für das Jahr 2010.

» Personal des öffentlichen Dienstes - Fachserie 14 Reihe 6 - 2010
    Hrsg.: Statistisches Bundesamt

Bemerkenswert ist, dass die Erneuerung des Haushaltsrechts auch Auswirkungen auf die Personalstandstatistik bzw. deren Qualität hat - so heißt es dazu im Qualitätsbericht der Statistik für 2010:

"Seit dem Beschluss der Innenministerkonferenz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 21. November 2003 wird in den Gemeinden und Gemeindeverbänden die bisherige Kameralistik schrittweise durch ein Haushalts- und Rechnungswesen mit doppelter Buchführung ersetzt. In den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz soll sie zum Haushaltsjahr 2009 abgeschlossen sein, in den anderen Ländern werden den Kommunen längere Umstellungsfristen eingeräumt und in zwei Ländern ist ein unbefristetes Wahlrecht zwischen den Buchungsstilen vorgesehen. Durch die Reform ändert sich die aus den Haushalten übernommene Systematik für das Merkmal "Aufgabenbereich" der Personalstandstatistik. Die Systematik der Produktgruppen tritt an die Stelle der Gliederungssystematik der Aufgabenbereiche. Für die zusammenfassende statistische Berichterstattung werden die Produktnummern der doppisch buchenden Gemeinden über Hilfsschlüssel in die Systematik der Gliederungsnummern überführt und mit den kameralistisch buchenden Berichtsstellen zusammengefasst. Auf Grund beträchtlicher inhaltlicher und systematischer Unterschiede ist die Umschlüsselung allerdings nur eingeschränkt möglich. Daher sind Vergleiche zwischen kameral und doppisch buchenden Kommunen und intertemporale Analysen bezüglich des Merkmals "Aufgabenbereich" nur eingeschränkt möglich."

Insgesamt gibt es zum 30. Juni 2010 im kommunalen Bereich 1.747.071 Beschäftigte. Hierbei handelt es sich um 1.074.212 Vollzeitbeschäftigte (61,5 Prozent) und um 672.859 Teilzeitbeschäftigte (38,5 Prozent). Die Fallzahl der Beschäftigten hat damit im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Zum 30. Juni 2009 gab es 1.733.868 Beschäftigte im kommunalen Bereich und damit 13.203 Beschäftigte weniger als zum gleichen Zeitpunkt im Jahr 2010.

Interessant ist, dass es sich bei den Beschäftigten der Kommunen insb. um Frauen handelt. Mitte 2010 sind von den insgesamt 1.747.071 Beschäftigten 1.045.303 Frauen. Das entspricht einer Frauenquote von knapp 60 Prozent. Von diesen Frauen arbeiten 471.779 als Vollzeitbeschäftigte (45 Prozent) und 573.524 als Teilzeitbeschäftigte (55 Prozent). Bei den Frauen ist die Quote der Teilzeitbeschäftigten demnach erheblich höher, als bei den Männern. Es arbeiten im kommunalen Bereich mehr Frauen in Teilzeit, denn in Vollzeit.

Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte werden in der Personalstandstatistik folgendermaßen definiert:
  • Vollzeitbeschäftigte: Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche volle Wochenarbeitsstundenzahl (bei Lehrkräften entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden) beträgt. Als Vollzeitbeschäftigte gelten auch diejenigen, deren Arbeitszeit aus arbeitsmarktpolitischen Gründen auf Grundlage eines Anwendungstarifvertrags verkürzt wurde, die ansonsten aber die für sie tarifvertraglich höchst mögliche Arbeitszeit vereinbart haben. Nicht enthalten sind Beschäftigte in Altersteilzeit, auch wenn sie sich in der Arbeitsphase des Blockmodells befinden.
  • Teilzeitbeschäftigte: Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche volle Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt (einschließlich aller Beschäftigten, die sich in Altersteilzeit befinden, unabhängig vom gewählten Modell).
Mit Hilfe der Personalstandstatistik können die Beschäftigten im kommunalen Bereich auch einzelnen Aufgabenbereichen zugeordnet werden (siehe Abbildung 1). Mit 397.397 Beschäftigten ist der Aufgabenbereich Gesundheit, Sport und Erholung am intensivsten mit Beschäftigten ausgestattet. Es folgt der Aufgabenbereich Soziale Sicherung mit 337.164 Beschäftigten und der Aufgabenbereich Allgemeine Verwaltung mit 271.318 Beschäftigten. Im Aufgabenbereich Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege gibt es Mitte 2010 die wenigsten Beschäftigten. Hier liegt die Fallzahl im kommunalen Bereich bei 93.781 Beschäftigten.

Beschäftigte im kommunalen Bereich (in 1.000 Beschäftigte) nach Aufgabenbereichen

Neben der oder additiv zu der Differenzierung nach Aufgabenbereichen ist eine zusätzliche Differenzierung nach der Verortung der Beschäftigung (Ort der Aufgabenerfüllung) möglich. Insgesamt können hierbei fünf Verortungen vorgenommen werden:
  1. Kernhaushalte: Alle Ämter, Behörden, Gerichte und Einrichtungen, für die in den Haushaltsplänen der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Zweckverbände die Ausgaben und Einnahmen brutto veranschlagt wurden.
  2. Sonderrechnungen: Alle aus den Kernhaushalten ausgegliederten rechtlich unselbstständigen Einrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen (i.d.R. Eigenbetriebe und Sondervermögen).
  3. Zweckverbände
  4. Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform: Rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der Rechtsaufsicht des Bundes, der Länder oder der Gemeinden/Gemeindeverbände stehen, ohne Zweckverbände. Diese werden gesondert ausgewiesen.
  5. Einrichtungen in privater Rechtsform: Rechtlich selbstständige privatrechtliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (direkte Beteiligungen der Kommunen; ohne Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung).
Bei Addition der Ziffern Nr. 1 bis Nr. 4 wird von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gesprochen, bei Integration von Ziffer Nr. 5 wird von einer Abgrenzung im Sinne öffentlicher Arbeitgeber gesprochen.

Beschäftigte im kommunalen Bereich (in 1.000 Beschäftigte) nach Aufgabenbereichen und Ort der Aufgabenerbringung

Die zusätzliche Differenzierung nach dem Ort der Aufgabenerbringung (Kernhaushalt oder ausgelagerte Einheiten) erhellt das Bild über die kommunalen Beschäftigten erheblich. Während in Aufgabenbereichen wie Öffentliche Sicherheit und Ordnung oder Schulen die überwiegende Mehrzahl der Beschäftigten im Bereich des Kernhaushaltes zu finden ist, stellt sich das bei anderen Aufgabenbereichen anders da. Insb. in den Aufgabenbereichen Gesundheit, Sport und Erholung sowie Wirtschaftliche Unternehmen spielen Auslagerungen (hier v.a. Einrichtungen in privater Rechtsform) eine erhebliche anteilige Rolle - gerade für letztere Aufgabenbereiche erscheint es daher als unbedingt notwendig, die ausgelagerten Bereiche bei (länderübergreifenden) Vergleichen zur Beschäftigtenstruktur (etwa auf Basis von Vollzeitäquivalenten) zu berücksichtigen. Ein alleiniger Blick auf den Kernhaushalt kann bei diesen Aufgabenbereichen ansonsten zu größeren Fehlinterpretationen führen.





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger