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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kommunale Schuldenstände in Mecklenburg-Vorpommern zum 31.12.2014

Kommunale Schuldenstände in Mecklenburg-Vorpommern zum 31.12.2014
14. November 2015  |  Autor: Andreas Burth



Das Schuldenniveau der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern liegt im Ländervergleich etwa auf dem Niveau des Flächenländerdurchschnitts. Innerhalb des Landes ist die Situation hierbei sehr heterogen. So gibt es sowohl gering verschuldete oder sogar schuldenfreie Kommunen als Kommunen mit extrem hohen Schuldenständen. Mancherorts sind zudem beträchtliche Kassenkreditschulden anzutreffen.

» Kommunalverschuldung in Deutschland im Ländervergleich
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

In diesem Beitrag soll die Kommunalverschuldung in Mecklenburg-Vorpommern detaillierter beleuchtet werden, indem auch die Schuldenstände einzelner Kommunen aufgezeigt werden. Die Analyse nutzt Schuldendaten zum Stichtag 31.12.2014.

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Kommunalverschuldung nach Kommunaltypen
- Schuldenstände der zwei kreisfreien Städte
- Schuldenstände der sechs Landkreise
- Schuldenstände der 76 Ämter
- Schuldenstände der 38 kreisangehörigen, amtsfreien Städte/Gemeinden
- Schuldenstände der 717 kreis- und amtsangehörigen Städte/Gemeinden
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Der vorliegende Beitrag basiert auf einer vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern am 10. November 2015 publizierten Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern. Sie deckt Schuldendaten zum Stichtag 31.12.2014 ab. Neben aggregierten Daten enthält sie auch Schuldeninformationen zu den 839 Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern.

Die kommunale Familie Mecklenburg-Vorpommerns unterteilt sich auf verschiedene Kommunaltypen. Die fünf Kommunaltypen in Mecklenburg-Vorpommern sind (in Klammern jeweils die Fallzahlen):

- Kreisfreie Städte (2)
- Landkreise (6)
- Ämter (76)
- Kreisangehörige, amtsfreie Städte/Gemeinden (38)
- Kreis- und amtsangehörige Städte/Gemeinden (717)

Die folgenden Analysen werden differenziert nach diesen fünf Kommunaltypen vorgenommen. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass die einzelnen Kommunaltypen unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen und daher auch kommunaltypübergreifend nur schwer vergleichbar sind. Vergleiche bieten sich insbesondere innerhalb des jeweiligen Kommunaltyps an, da das Aufgabenportfolio hier i.d.R. sehr ähnlich ist.

Kommunenscharfe Daten enthält die genutzte Statistik nur zum
Kernhaushalt und den Eigenbetrieben. Damit ist nur ein Teil der kommunalen Auslagerungen erfasst. So werden z.B. GmbHs im Eigentum der Kommunen nicht abgebildet. Die Schulden der Auslagerungen sind den Kommunen (unabhängig vom Auslagerungskonstrukt (GmbH, AG, Eigenbetrieb, Anstalt öffentlichen Rechts etc.)) wirtschaftlich genauso zuzurechnen wie die Schulden der Kernhaushalte. Der Schuldenstand ist in der Statistik mithin untererfasst. Diese Limitation ist bei Vergleichen zu beachten.

Die Schuldenstandsdaten der Statistik decken die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (Wertpapierschulden, Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich und Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich) und die Schulden beim öffentlichen Bereich (Kredite beim öffentlichen Bereich und Kassenkredite beim öffentlichen Bereich) ab. Die Schulden beim öffentlichen Bereich sind nicht konsolidiert (d.h. sie können Doppelzählungen enthalten).



Kommunalverschuldung nach Kommunaltypen

Nach Kommunaltypen haben die kreisfreien Städte die höchsten Pro-Kopf-Schulden (2.227 Euro je Einwohner). Das zweithöchste Niveau findet sich in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die keinem Amt angehören (1.408 Euro je Einwohner). Im Gegensatz dazu sind die Schulden der Ämter mit 49 Euro je Einwohner sehr niedrig.

Generell ist bei Schuldendaten verschiedener Kommunaltypen allerdings darauf hinzuweisen, dass diese nicht bzw. nur sehr eingeschränkt auf Basis von Pro-Kopf-Daten verglichen werden können. Hintergrund sind verschiedene Aufgabenportfolios, die sich auch im Schuldenstand niederschlagen können. Pro-Kopf-Schuldenstandsvergleiche sollten daher nur innerhalb eines Kommunaltyps vorgenommen werden.

Schulden beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in den Kernhaushalten und Eigenbetrieben der 839 Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zum 31.12.2014 nach Kommunaltypen

Die Daten in Tabelle 1 nutzen die Systematik, zu der kommunenscharfe Daten in der Statistik abrufbar sind (d.h. nur Kernhaushalte und Eigenbetriebe). Wie bereits im Abschnitt "Methodische Anmerkungen" erwähnt, sind die Schulden damit jedoch nicht vollständig erfasst. Es fehlt mithin ein Teil der in den sonstigen Auslagerungen zu verortenden Schulden.

Für die Summe der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern finden sich in der Statistik Angaben zur "klassischen" statistischen Systematik unter Abdeckung der Kernhaushalte,
Extrahaushalte und sonstigen FEUs (sog. öffentlicher Bereich). Die gesamten Kommunalschulden beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich liegen demnach bei 7,29 Mrd. Euro. Hiervon entfallen 2,39 Mrd. Euro (32,7 Prozent) auf die Kernhaushalte, 0,12 Mrd. Euro (1,6 Prozent) auf die Extrahaushalte und 4,79 Mrd. Euro (65,7 Prozent) auf die sonstigen FEUs. Die Schulden der Eigenbetriebe sind teilweise in den Schulden der Extrahaushalte und teilweise in den Schulden der sonstigen FEUs enthalten, wobei der überwiegende Teil auf die sonstigen FEUs entfällt.

Am Anteil der Schulden in den Auslagerungen (Extrahaushalte und sonstige FEUs) wird deutlich, dass reine Kernhaushaltsbetrachtungen zu kurz greifen können. Es sollten stets so viele Auslagerungen wie möglich in Finanzkennzahlenvergleiche einbezogen werden. Grenzen ergeben sich indes aus der Datenverfügbarkeit. Mit der hier verwendeten Abdeckung von Kernhaushalten und Eigenbetrieben bewegt sich die vorliegende Analyse an der Grenze der statistischen Verfügbarkeit kommunenscharfer Schuldendaten zum Stichtag 31.12.2014.



Schuldenstände der zwei kreisfreien Städte

Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zum untersuchten Stichtag zwei kreisfreie Städte. Bis zum 3.9.2011 lag die Fallzahl kreisfreier Städte noch bei sechs. Vier Städte (Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar) haben seit der Gebietsreform 2011 nur noch den Status einer kreisangehörigen Stadt.

Von den beiden kreisfreien Städten hat die Landeshauptstadt Schwerin mit 3.028 Euro je Einwohner deutlich höhere Schulden als Rostock (1.864 Euro je Einwohner). Sowohl Schwerin als auch Rostock haben neben Kernhaushaltsschulden auch merkliche Schulden in den Eigenbetrieben.

Schulden beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in den Kernhaushalten und Eigenbetrieben der zwei kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern zum 31.12.2014 (Ranking nach Pro-Kopf-Schulden)



Schuldenstände der sechs Landkreise

Ende 2014 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern sechs Landkreise. Die Anzahl der Landkreise hat sich mit der oben bereits angesprochenen Gebietsreform des Jahres 2011 von zwölf auf sechs reduziert. Tabelle 3 enthält Daten zur Schuldenhöhe der sechs Landkreise. Nicht in den Daten enthalten sind die Schulden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und die Schulden der Ämter im Kreisgebiet.

Der am höchsten verschuldete Landkreis ist zum 31.12.2014 der Landkreis Vorpommern-Greifswald mit 973 Euro je Einwohner. Die zweithöchste Schuldenlast hat sich der Landkreis Ludwigslust-Parchim mit 520 Euro je Einwohner aufgebürdet. Am geringsten verschuldet ist der Landkreis Nordwestmecklenburg mit Schulden in Höhe von 252 Euro je Einwohner.

Schulden beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in den Kernhaushalten und Eigenbetrieben der sechs Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern zum 31.12.2014 (Ranking nach Pro-Kopf-Schulden)



Schuldenstände der 76 Ämter

Ämter sind in Mecklenburg-Vorpommern Gemeindeverbände unterhalb der Kreisebene (ähnlich wie z.B. die Samtgemeinden in Niedersachsen oder die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz). Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 76 Ämter. Die in Tabelle 4 erfassten Schuldeninformationen enthalten nicht die Schulden der amtsangehörigen Städte und Gemeinden.

Am höchsten verschuldet hat sich zum Stand Ende 2014 das Amt Röbel-Müritz mit 460 Euro je Einwohner. Das Amt Röbel-Müritz ist das einzige Amt in Mecklenburg-Vorpommern mit Eigenbetriebsschulden zum 31.12.2014. Den zweithöchsten Schuldenstand hat das Amt Anklam-Land mit 400 Euro je Einwohner. 36 von 76 Ämtern (47,4 Prozent) sind zum 31.12.2014 in Kernhaushalt und Eigenbetrieben schuldenfrei. 13 weitere Ämter haben Schulden von weniger als 10 Euro je Einwohner.

Schulden beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in den Kernhaushalten und Eigenbetrieben der 76 Ämter in Mecklenburg-Vorpommern zum 31.12.2014 (Ranking nach Pro-Kopf-Schulden)



Schuldenstände der 38 kreisangehörigen, amtsfreien Städte/Gemeinden

Die kommunale Familie Mecklenburg-Vorpommerns zählt in der Summe 38 Städte und Gemeinden, die zwar einem Kreis angehörigen, aber nicht Teil eines Amtes sind. Es handelt sich tendenziell v.a. um die einwohnerstärkeren Städte und Gemeinden des jeweiligen Landkreises.

Von diesen 38 Kommunen hat sich die Gemeinde Zingst am höchsten verschuldet (4.027 Euro je Einwohner). Ebenfalls über 3.000 Euro je Einwohner liegen Wismar (3.665 Euro je Einwohner), Putbus (3.362 Euro je Einwohner) und Neubrandenburg (3.111 Euro je Einwohner). Die Stadt Neubukow ist die einzige schuldenfreie Körperschaft. Nahezu schuldenfrei ist mit Pro-Kopf-Schulden von 1 Euro je Einwohner die Gemeinde Dummerstorf.

Schulden beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in den Kernhaushalten und Eigenbetrieben der 38 kreisangehörigen, amtsfreien Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern zum 31.12.2014 (Ranking nach Pro-Kopf-Schulden)



Schuldenstände der 717 kreis- und amtsangehörigen Städte/Gemeinden

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 717 Städte und Gemeinden, die einem Landkreis und auch einem Amt angehören. In der Gruppierung dieser Kommunen nach der Höhe der Pro-Kopf-Schulden wird deutlich, dass die Mehrheit eher niedrige Schuldenstände hat. 382 Städte und Gemeinden (53,3 Prozent) liegen unter 500 Euro je Einwohner. 129 sind sogar schuldenfrei. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass es auch einige Kommunen mit hohen Schuldenständen gibt. Zu nennen sind hier v.a. die 53 Städte und Gemeinden, die sich zum Stand 31.12.2014 eine Schuldenlast von über 2.500 Euro je Einwohner aufgebürdet haben.

Die hoch verschuldeten Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern sind gefordert, über Konsolidierungsmaßnahmen die Verschuldung schrittweise abzubauen. Denkbar ist hier z.B. auch das langfristige Ziel des kompletten Schuldenabbaus. Sofern das Ziel der Schuldenfreiheit politisch nicht gewollt oder perspektivisch (noch) nicht erreichbar ist, sollten die Schulden zumindest möglichst zeitnah auf ein Niveau reduziert werden, das auch im Falle wieder steigender Zinssätze den dauerhaften Haushaltsausgleich nicht gefährdet (aktuell erleichtert das niedrige Zinsniveau den Haushaltsausgleich für hoch verschuldete Kommunen).

Streuung der Fallzahlen der 717 kreis- und amtsangehörigen Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern nach der Höhe der Pro-Kopf-Schulden beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich zum 31.12.2014 unter Abdeckung der Kernhaushalte und Eigenbetriebe  (in Fallzahl Städte/Gemeinden je Bereich der Pro-Kopf-Schuldenhöhe)

Tabelle 6 zeigt die 30 amtsangehörigen Städte und Gemeinden mit den höchsten Pro-Kopf-Schulden. Hierbei wird deutlich, dass es sogar fünf Körperschaften gibt, die Schulden von über 10.000 Euro je Einwohner haben. Dies stellt eine gewaltige Schuldenlast dar, die die haushaltspolitischen Handlungsspielräume perspektivisch gerade in Zeiten wieder steigender Zinsniveaus enorm einengen dürfte. Die amtsangehörigen Städte und Gemeinden, die sich aufgrund ihrer haushaltspolitischen Entscheidungen mit über 10.000 Euro je Einwohner verschuldet haben, sind: Lübesse (13.977 Euro je Einwohner), Eggesin (12.939 Euro je Einwohner), Stolpe an der Peene (11.763 Euro je Einwohner), Lohme (10.709 Euro je Einwohner) und Putgarten (10.064 Euro je Einwohner).

Ranking über die 30 kreis- und amtsangehörigen Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern mit den höchsten Pro-Kopf-Schulden beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in den Kernhaushalten und Eigenbetrieben zum 31.12.2014

Insgesamt 129 von 717 bzw. 18,0 Prozent der kreis- und amtsangehörigen Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern sind zum 31.12.2014 in Kernhaushalt und Eigenbetrieben schuldenfrei. Es handelt sich um folgende 129 Körperschaften (in Klammern jeweils die Einwohnerzahlen (EW) zum 30.6.2014): Altenhof (390 EW), Altenpleen (966 EW), Bargischow (321 EW), Belsch (216 EW), Benitz (372 EW), Beseritz (117 EW), Besitz (427 EW), Bibow (403 EW), Blankenberg (385 EW), Blankenhagen (1.038 EW), Blumenholz (778 EW), Bobzin (260 EW), Boltenhagen (2.439 EW), Boock (587 EW), Brenz (521 EW), Bresegard bei Picher (300 EW), Bülow (358 EW), Buschvitz (238 EW), Bütow (443 EW), Cambs (609 EW), Carinerland (961 EW), Carpin (856 EW), Dechow (200 EW), Demen (869 EW), Dobin am See (1.907 EW), Dragun (782 EW), Dreetz (208 EW), Dümmer (1.440 EW), Eldena (1.206 EW), Elmenhorst/Lichtenhagen (3.994 EW), Gallin (556 EW), Gammelin (460 EW), Gelbensande (1.493 EW), Glasewitz (432 EW), Gneven (343 EW), Gnewitz (203 EW), Gottesgabe (774 EW), Grammow (166 EW), Groß Kordshagen (347 EW), Groß Krams (166 EW), Groß Molzahn (338 EW), Groß Schwiesow (328 EW), Groß Siemz (290 EW), Groß Stieten (526 EW), Grünow (305 EW), Hinrichshagen (815 EW), Hohen Pritz (370 EW), Hohenbollentin (125 EW), Hoort (589 EW), Hülseburg (160 EW), Jakobsdorf (477 EW), Karenz (234 EW), Kentzlin (204 EW), Kirch Jesar (624 EW), Klein Kussewitz (726 EW), Klein Rogahn (1.311 EW), Klein Upahl (267 EW), Klein Vielen (659 EW), Kneese (322 EW), Kobrow (438 EW), Korswandt (587 EW), Kreien (397 EW), Krembz (886 EW), Krugsdorf (412 EW), Kuhlen-Wendorf (828 EW), Kuhstorf (753 EW), Kummerow (314 EW), Lambrechtshagen (2.740 EW), Leezen (2.159 EW), Lietzow (259 EW), Lindholz (671 EW), Lübstorf (1.466 EW), Lüssow (765 EW), Marnitz (758 EW), Mistorf (644 EW), Mühl Rosin (1.063 EW), Neddemin (334 EW), Neu Boltenhagen (619 EW), Neu Gülze (786 EW), Neverin (1.023 EW), Nostorf (1.196 EW), Pätow-Steegen (365 EW), Penzin (138 EW), Pingelshagen (522 EW), Plate (3.319 EW), Poppendorf (684 EW), Postlow (336 EW), Raben Steinfeld (1.031 EW), Redefin (550 EW), Rieps (347 EW), Roggenstorf (443 EW), Rögnitz (187 EW), Rothenklempenow (635 EW), Rühn (616 EW), Rukieten (297 EW), Schaprode (440 EW), Schönwalde (468 EW), Schossin (252 EW), Schwanheide (715 EW), Seehof (952 EW), Selpin (485 EW), Sommersdorf (250 EW), Splietsdorf (454 EW), Steesow (195 EW), Stolpe auf Usedom (394 EW), Strohkirchen (325 EW), Stubbendorf (142 EW), Sülstorf (857 EW), Teldau (927 EW), Tramm (945 EW), Vorbeck (316 EW), Warlitz (413 EW), Warnow (921 EW), Warrenzin (415 EW), Weitendorf (376 EW), Werder (411 EW), Wiendorf (757 EW), Witzin (462 EW), Woggersin (496 EW), Wrangelsburg (201 EW), Wusterhusen (1.166 EW), Zahrensdorf (301 EW), Zapel (433 EW), Zarnewanz (373 EW), Zarrendorf (1.065 EW), Zepelin (447 EW), Zerrenthin (464 EW), Zierow (780 EW) und Zülow (152 EW).

Fünf weitere Städte und Gemeinden haben Schuldenstände von weniger als 10 Euro je Einwohner. Es handelt sich um: Hanshagen (9 Euro je EW; 912 EW), Karnin (4 Euro je EW; 216 EW), Papendorf (4 Euro je EW; 231 EW), Setzin (4 Euro je EW; 472 EW) und Baumgarten (3 Euro je EW; 823 EW). Die genannten fünf Kommunen sind damit als nahezu schuldenfrei anzusehen.

Die Schuldenstände der hier nicht explizit aufgeführten kreis- und amtsangehörigen Städte und Gemeinden sind unter untenstehendem Link einsehbar (ab Seite 20).

» Schulden der öffentlichen Haushalte 2014 (L III - j)
    Hrsg.: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern



Weitere Informationen

Zusätzliche Daten zur Kommunalverschuldung in Mecklenburg-Vorpommern sind abrufbar unter nachfolgendem Link.

» Verschuldung der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger