|
|
HaushaltsSteuerung.de »
Weblog »
Kommunales Personal des öffentlichen Dienstes zum 30.6.2014 nach Aufgabenbereichen im Ländervergleich
Kommunales Personal des öffentlichen Dienstes zum 30.6.2014 nach Aufgabenbereichen im Ländervergleich
5. August 2015 |
Autor: Andreas Burth
In einem kürzlich auf HaushaltsSteuerung.de publizierten Beitrag (Link siehe unten) sind im Ländervergleich die Personalausgaben
der kommunalen Körperschaften untersucht worden. Ebenso interessant sind auch Fallzahlen zur Anzahl der Beschäftigten, zumal die
Fallzahlen die Höhe der Personalausgaben mitbestimmen. Entsprechende Daten werden jährlich in der
Personalstandstatistik des
Statistischen Bundesamtes publiziert. Bedingt durch uneinheitliche Teilzeitbeschäftigungsquoten etc. sind Ländervergleiche (und
auch interkommunale Vergleiche) nur auf Grundlage von
Vollzeitäquivalenten (VZÄ) sinnvoll möglich.
» Kommunale Personalausgaben 2014 nach Ausgabearten im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 3. August 2015
Autor: Andreas Burth
Der vorliegende Beitrag zielt vor diesem Hintergrund darauf ab, die kommunalen Beschäftigten auf Basis von Vollzeitäquivalenten
zum Stichtag 30.6.2014 im Ländervergleich zu analysieren. Ergänzend wird auch eine Differenzierung nach Aufgabenbereichen vorgenommen.
Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Kommunale Vollzeitäquivalente nach Aufgabenbereichen im Ländervergleich
- Weitere Informationen
Methodische Anmerkungen
Die aktuellste Personalstandstatistik
enthält Daten zum Stichtag 30.6.2014. Differenziert nach Flächenländern und Aufgabenbereichen sind Daten abrufbar, die die Abgrenzung des sog.
"öffentlichen Dienstes" nutzen. Der öffentliche Dienst ist die Gesamtheit aus kommunalen
Kernhaushalten,
Sonderrechnungen und
Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (inkl.
Zweckverbände). Sonderrechnungen sind rechtlich unselbstständige Einheiten in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die über eine
eigene Wirtschafts-/Rechnungsführung verfügen und somit mit ihren Einnahmen und Ausgaben nicht im Kernhaushalt enthalten sind (z.B.
Sondervermögen und kommunale
Eigenbetriebe). Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform sind im kommunalen Bereich rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten
und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der Aufsicht der Gemeinden/Gemeindeverbände stehen (einschließlich Zweckverbänden)
Außen vor bleiben aus Gründen der Datenverfügbarkeit die Beschäftigten in
Einrichtungen in privater Rechtsform. Einrichtungen in privater Rechtsform sind im Kontext der Personalstandstatistik rechtlich selbstständige
privatrechtliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (z.B. in der Form einer GmbH), an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Die Abgrenzung unter zusätzlicher Integration der Einrichtungen in privater Rechtsform heißt
"öffentlicher Arbeitgeber".
Die Abgrenzung des öffentlichen Arbeitgebers in der Personalstandstatistik entspricht der Abgrenzung des
öffentlichen Bereichs in den
Finanzstatistiken. Ein Teil der kommunalen
Auslagerungen bleibt indes durch die Beschränkung auf die kleinere Abgrenzung des öffentlichen Dienstes unerfasst. Gleichwohl geht
das Bild über die in anderen Analysen häufig verwendeten reinen Kernhaushaltsdaten hinaus und kann somit aufschlussreiche Ergebnisse liefern.
Methodisch ist darauf hinzuweisen, dass die Personalstandstatistik aus Geheimhaltungsgründen Zahlen nur in der 5er-Rundung
ausweist. Dies kann Rundungsdifferenzen bei den Summen zur Folge haben.
Kommunale Vollzeitäquivalente nach Aufgabenbereichen im Ländervergleich
Die Gesamtheit der Kommunen der 13 Flächenländer hat zum 30.6.2014 im öffentlichen Dienst 1.212.300 VZÄ bzw. 16,17 VZÄ
je 1.000 Einwohner. Davon sind im Kernhaushalt 935.500 VZÄ bzw. 12,48 VZÄ je 1.000 Einwohner (77,17 Prozent des Gesamtwerts)
tätig. Die Sonderrechnungen liegen bei 162.400 VZÄ bzw. 2,17 VZÄ je 1.000 Einwohner (13,40 Prozent des Gesamtwerts). Die
Beschäftigten in den Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform machen 114.400 VZÄ bzw. 1,53 VZÄ je 1.000 Einwohner
(9,44 Prozent des Gesamtwerts) aus.
Auf die zentrale Verwaltung entfallen 360.500 VZÄ bzw. 4,81 VZÄ je 1.000 Einwohner (29,74 Prozent des Gesamtwerts). Im
Bereich Schule und Kultur sind es 131.280 VZÄ bzw. 1,75 VZÄ je 1.000 Einwohner (10,83 Prozent des Gesamtwerts). Dem
Aufgabenbereich Soziales und Jugend sind 295.095 VZÄ bzw. 3,94 VZÄ je 1.000 Einwohner zuzuordnen (24,34 Prozent des
Gesamtwerts). Der Aufgabenbereich Gesundheit und Sport erreicht insgesamt 129.830 VZÄ bzw. 1,73 VZÄ je 1.000 Einwohner
(10,71 Prozent des Gesamtwerts). Die Beschäftigten im Bereich der Gestaltung der Umwelt summieren sich auf 295.595 VZÄ
bzw. 3,94 VZÄ je 1.000 Einwohner (24,38 Prozent des Gesamtwerts). Die zentrale Verwaltung ist somit das Hauptbetätigungsfeld
der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.
Die höchste VZÄ-Quote für die Summe der Aufgabenbereiche haben im Vergleich der Flächenländer die kommunale Familie von
Sachsen-Anhalt mit 18,25 VZÄ je 1.000 Einwohner und Bayern mit 17,81 VZÄ je 1.000 Einwohner. Die Pendants mit den
niedrigsten Quoten sind Schleswig-Holstein mit 13,49 VZÄ je 1.000 Einwohner und das Saarland mit 14,20 VZÄ je 1.000 Einwohner.
Interessant ist v.a. der Wert des Saarlandes. Zwar hat das Saarland die zweitniedrigste Quote im Vergleich, zugleich ist das
Saarland aber auch durch den niedrigsten
Kommunalisierungsgrad
aller Flächenländer geprägt (siehe untenstehender Link zum Kommunalisierungsgrad im Ländervergleich)
und darüber hinaus hat das Saarland die im Ländervergleich nach Nordrhein-Westfalen zweithöchsten Durchschnittsgemeindegrößen
(siehe nachfolgender Link zu den Kommunalstrukturen in Deutschland). Bei größeren Körperschaften wird üblicherweise erwartet,
dass sich auch im Personalbereich Synergien ergeben. In diesem Sinne wäre gerade im Saarland eine noch niedrigere VZÄ-Quote zu erwarten gewesen.
» Der Kommunalisierungsgrad im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 28. Mai 2015
Autor: Andreas Burth
» Kommunalstrukturen in Deutschland im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 5. Mai 2015
Autor: Andreas Burth
Im Ländervergleich haben in der zentralen Verwaltung die Kommunen in Brandenburg mit 6,31 VZÄ je 1.000 Einwohner den
höchsten Personalbestand. Dies liegt v.a. am Höchstwert in der inneren Verwaltung (4,40 VZÄ je 1.000 Einwohner). Das
Personal im Bereich Sicherheit und Ordnung ist mit 1,90 VZÄ je 1.000 Einwohner nur der dritthöchste Wert im Ländervergleich
(nach Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, gleichauf mit Mecklenburg-Vorpommern). Das wenigste Personal in der zentralen
Verwaltung haben die bayerischen Kommunen mit 3,82 VZÄ je 1.000 Einwohner. Den zweitniedrigsten Wert berichten die saarländischen
Kommunen mit 4,02 VZÄ je 1.000 Einwohner.
Die Kommunen im Saarland weisen im Aufgabenbereich Schule und Kultur mit 1,30 VZÄ je 1.000 Einwohner den geringsten
Personalbestand aus. Der Wert erklärt sich u.a. durch das sehr niedrige Niveau im Bereich Kultur und Wissenschaft
(0,39 VZÄ je 1.000 Einwohner). Die kommunale Familie in Bayern kommt bei den Aufgaben Schule und Kultur auf 2,25 VZÄ je 1.000 Einwohner,
was im Ländervergleich dem Höchstwert entspricht. Bayern hat zugleich den Spitzenwert bei den Schulträgeraufgaben (1,54 VZÄ je 1.000 Einwohner).
Im Aufgabenbereich Soziales und Jugend reicht die Spannweite in der VZÄ-Quote von 2,54 VZÄ je 1.000 Einwohner in
Mecklenburg-Vorpommern bis 5,61 VZÄ je 1.000 Einwohner in Brandenburg. Der niedrige Wert in Mecklenburg-Vorpommer wird v.a.
durch die sehr niedrige VZÄ-Quote in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe verursacht (1,37 VZÄ je 1.000 Einwohner). Der
Spitzenwert in Brandenburg geht umgekehrt v.a. auf die hohen Vollzeitäquivalente in eben diesem Bereich der Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe zurück (4,16 VZÄ je 1.000 Einwohner). Unter die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe fällt u.a. der
Bereich der kommunalen Kindertagesstätten. Im Kontext des Sozialbereichs sei darauf hingewiesen, dass aufgabenbereichsspezifische
Heterogenitäten im Kommunalisierungsgrad die im Ländervergleich bestehenden Unterschiede in Teilen erklären können. So sind z.B.
in einzelnen Ländern höhere Kommunalverbände überörtlicher Träger der Sozialhilfe, während es in anderen Ländern Landesbehörden sind.
Die einzigen beiden Länder mit einer VZÄ-Quote im Bereich Gesundheit und Sport unter 0,5 VZÄ je 1.000 Einwohner sind das
Saarland (0,43 VZÄ je 1.000 Einwohner) und Brandenburg (0,48 VZÄ je 1.000 Einwohner). Den Höchstwert hat mit sehr großem Abstand
Bayern 4,10 VZÄ je 1.000 Einwohner. Die hohe Quote in Bayern erklärt sich über den Wert in den Gesundheitsdiensten (3,91 VZÄ je
1.000 Einwohner). Im Bereich der Gesundheitsdienste fällt gerade den Krankenhäusern ein sehr hohes Gewicht zu. Insgesamt ist der
Ländervergleich des Personals des öffentlichen Dienstes auf Basis von VZÄ im Bereich Gesundheit und Sport allerdings nur von
begrenzter Aussagekraft, da Beschäftigte in Einrichtungen privater Rechtsform als sehr bedeutende Organisationsform hier aus
Gründen der Datenverfügbarkeit unberücksichtigt bleiben.
Für die Gestaltung der Umwelt hat das Saarland mit 5,03 VZÄ je 1.000 Einwohner den Höchstwert des Ländervergleichs. Die
geringste VZÄ-Quote wird für Sachsen berichtet (3,13 VZÄ je 1.000 Einwohner). Die meisten VZÄ entfallen auf den Teilbereich
Ver- und Entsorgung. Einschränkungen in der länderübergreifenden Vergleichbarkeit der Personalintensivität der Teilaufgabe
Ver- und Entsorgung ergeben sich durch die Nicht-Betrachtung der Einrichtungen in privater Rechtsform. Gerade in größeren
Kommunen werden Ver- und Entsorgungseinrichtungen häufiger in privater Rechtsform geführt.
Weitere Informationen
Ergänzende Informationen zum kommunalen Themenfeld "Personal und Versorgungsempfänger" können Sie z.B. unter dem unten
aufgeführten Link abrufen.
» Blog-Einträge zum Thema "Personal & Versorgungsempfänger"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
|
|
|