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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Schuldenquoten der 16 Länder in Deutschland im Vergleich

Schuldenquoten der 16 Länder in Deutschland im Vergleich
14. Juni 2016  |  Autor: Andreas Burth



Ein gewichtiger Teil der deutschen Staatsverschuldung entfällt auf die 16 Bundesländer. Standardmäßig werden die Länder auf Basis ihrer Pro-Kopf-Verschuldung miteinander verglichen. Alternative Kenngrößen sind die Schulden in Prozent der Einnahmen sowie die Schulden in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP). Letztere Kennzahl wird auch als Schuldenquote bezeichnet. Sie wird in diesem Beitrag genauer betrachtet.

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Schuldenquoten der Länder im Vergleich
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Der vorliegende Beitrag zielt darauf ab, die Schuldenquote der 16 Länder für das Jahr 2015 zu berechnen. Hierzu wird folgende Formel verwendet.

Schuldenquote des Jahres 2015 = Schulden / Nominales Bruttoinlandsprodukt

Unter die Schulden fallen die Kreditmarktschulden, Kassenkredite und Schulden bei öffentlichen Haushalten, die die Länder in ihren Kern- und Extrahaushalten aufgenommen haben (jeweils in der Abgrenzung der Kassenstatistik). Daten zu den Schulden der sonstigen FEUs sind zum Stichtag 31.12.2015 bislang noch nicht verfügbar und können daher an dieser Stelle nicht in die Analyse einbezogen werden.

Die Schuldenquote wird häufig im Kontext des Maastricht-Vertrags berechnet. Die im vorliegenden Beitrag verwendete Abgrenzung ist hinsichtlich der Schuldenhöhe ähnlich (aber nicht identisch) zu der nach Maastricht-Vertrag. Auch der Maastricht-Vertrag deckt die Kern- und Extrahaushalte ab. Gleichwohl werden in der Maastricht-Abgrenzung keine Schulden bei öffentlichen Haushalten berücksichtigt. Da die Schulden bei öffentlichen Haushalten zumeist nur geringe Volumina annehmen, ist der Unterschied allerdings weniger gravierend. Darüber hinaus gibt es im Vergleich zur Maastricht-Abgrenzung noch verschiedene weitere Korrekturrechnungen, die zu Unterschieden führen können.

Nach Maastricht-Vertrag soll die Staatsverschuldung eine Schwelle von 60 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen. Darin enthalten sind neben den Ländern allerdings auch der Bund, die gesetzliche Sozialversicherung und die Kommunen der Flächenländer (inkl. deren Extrahaushalten).

Ein Kerngedanke hinter der Berechnung der Schuldenquote ist, dass das Bruttoinlandsprodukt als eine Art "Deckungspotenzial" für die Staatsschulden fungiert. Angenommen wird dabei ein Zugriff des Staates auf die Wirtschaftsleistung (z.B. durch die Erhebung von Steuern).

Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass das Bruttoinlandsprodukt als Referenzgröße für die Schuldenhöhe verschiedene Schwächen aufweist. Beispiele derartiger Schwächen finden Sie u.a. in nachstehendem PDF-Dokument (siehe Seite 6).

» Methodische Hinweise zu den Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Hinsichtlich der Frage des Bruttoinlandsprodukts als Schuldendeckungspotenzial ist zu berücksichtigen, dass Länder für sich genommen keinen vollen "Zugriff" auf BIP haben. Gerade die Flächenländer haben nur wenige Stellschrauben (z.B. Grunderwerbsteuer) auf der Einnahmeseite. Die Stadtstaaten verfügen aufgrund ihrer Zusatzeigenschaft als Kommune zumindest aufgrund der Realsteuern (Grundsteuer A/B, Gewerbesteuer) noch über weitere voluminöse Einnahmehebel - wenngleich auch bei den Stadtstaaten keineswegs von einem Vollzugriff auf das BIP die Rede sein kann.

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass neben den Ländern auch der Bund, die Sozialversicherung und (im Falle der Flächenländer) die Kommunen ihre Finanzierung auf die Wirtschaftsstärke der Bürger und Unternehmen stützen. Der staatliche Anteil am "Kuchen" wird folglich auf verschiedene Einheiten verteilt.

Ungeachtet ihrer Limitationen erscheint die Schuldenquote der Länder dennoch eine interessante Kenngröße. Ihre Interpretation setzt jedoch ein Grundwissen über die zuvor skizzierten Grenzen in der Aussagekraft der Kennzahl voraus.

Im folgenden Abschnitt werden die Flächenländer und Stadtstaaten in derselben Tabelle ausgewiesen. Diesbezüglich sei indes betont, dass die Flächenländer einerseits und die Stadtstaaten andererseits in Fragen der Schuldenhöhe nicht miteinander vergleichbar sind. Grund hierfür ist, dass die Stadtstaaten neben den Landesaufgaben auch die kompletten kommunalen Aufgaben selbst wahrnehmen. Aus den Unterschieden im Aufgabenportfolio resultieren verschiedenartige Ausgabenotwendigkeiten und Einnahmemöglichkeiten, die sich auch in der Verschuldungshöhe niederschlagen können.



Schuldenquoten der Länder im Vergleich

Bei den Pro-Kopf-Schulden in den Kern- und Extrahaushalten besteht zum 31.12.2015 bei den Flächenländern eine Spannweite von 1.620 Euro je Einwohner in Sachsen bis 14.679 Euro je Einwohner im Saarland. Das geringste nominale Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt der 13 Flächenländer hat Mecklenburg-Vorpommern mit 24.932 Euro je Einwohner. Der höchste Wert ist Bayern mit 43.272 Euro je Einwohner zuzurechnen. Bei der Schuldenquote bilden Bayern mit 4,29 Prozent und das Saarland mit 41,45 Prozent die Extremwerte im Flächenländervergleich.

In der Gruppe der Stadtstaaten steht Bremen sowohl bei der Pro-Kopf-Verschuldung (36.155 Euro je Einwohner) als auch bei der Schuldenquote (75,75 Prozent) mit deutlichem Abstand an der Spitze. Das wirtschaftskräftige Hamburg bildet mit Schulden von 16.132 Euro je Einwohner bzw. 26,03 Prozent des nominalen BIP das andere Extrem. Die Bundeshauptstadt Berlin liegt bei einer Verschuldung von 17.297 Euro je Einwohner bzw. 48,34 Prozent des nominalen BIP.

Schuldenstand, nominales Bruttoinlandsprodukt und Schuldenquote der 16 Länder in Deutschland für das Jahr 2015 im Vergleich



Weitere Informationen

Weiterführende Analysen zu den Finanzen der 16 Länder finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. auf folgenden Seiten.

» Investitionen der Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 26. Mai 2016
    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Ländervergleich über die Personalausgaben der 16 Bundesländer nach
    Ausgabearten, Blog-Eintrag vom 23. Mai 2016

    Autor: Andreas Burth

» Steuereinnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 15. Mai 2016
    Autor: Andreas Burth

» Finanzierungssaldo der Länder im Jahr 2015, Blog-Eintrag vom 5. Mai 2016
    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger