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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Steuereinnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich

Steuereinnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich
15. Mai 2016  |  Autor: Andreas Burth



Die Bundesländer finanzieren den Großteil ihrer Aufgabenwahrnehmung aus Steuermitteln. Insgesamt belaufen sich die Steuereinnahmen der 13 Flächenländer (ohne Kommunen) und drei Stadtstaaten im Jahr 2015 nach der Steuerverteilung auf 276,2 Mrd. Euro. Diese Steuereinnahmen stammen aus verschiedenen Quellen. Der vorliegende Blog-Eintrag zielt darauf ab, auf Basis von Pro-Kopf-Ländervergleichen die Steuereinnahmen der Bundesländer Deutschlands für das Jahr 2015 detaillierter zu untersuchen.

Zu beachten ist, dass in diesem Beitrag die Werte für die Flächenländer und Stadtstaaten jeweils in derselben Abbildung bzw. Tabelle ausgewiesen werden. Da bei den Flächenländern die Steuereinnahmen der Kommunen nicht enthalten sind, sind die beiden Bundeslandtypen jedoch insbesondere beim Gesamtwert der Steuereinnahmen nicht miteinander vergleichbar. So nehmen die Stadtstaaten neben den Landesaufgaben auch die kompletten kommunalen Aufgaben wahr. Aus dem größeren Aufgabenportfolio der Stadtstaaten resultieren höhere Einnahmemöglichkeiten und Ausgabenotwendigkeiten. Dies gilt es bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen.

Die Steuereinnahmen von 276,2 Mrd. Euro und deren Zuordnung auf die 16 Bundesländer resultieren aus umfangreichen Umverteilungsmechanismen (sog. Steuerverteilung). Die Steuerverteilung führt dazu, dass die Bundesländer sowohl direkt als auch indirekt Einnahmen aus Steuermitteln verzeichnen. Direkt aus Steuern generierte Einnahmen sind z.B. die Einnahmen aus Landessteuern oder die Anteile an Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftsteuer. Man kann hier auch von den Steuereinnahmen im engeren Sinne sprechen. Indirekt aus Steuermitteln stammen indes auch die aus verschiedenen Finanzverteilungssystemen generierten Einnahmen, wie z.B. die Mittel aus den Bundesergänzungszuweisungen (werden aus Steuereinnahmen des Bundes an die Länder transferiert) oder aus dem Länderfinanzausgleich (werden aus Steuermitteln der finanzstärkeren Länder an finanzschwächere Länder transferiert). Die direkten und indirekten Einnahmen aus Steuern werden in ihrer Gesamtheit finanzstatistisch auch als "Steuereinnahmen nach der Steuerverteilung" bezeichnet (Steuereinnahmen im weiteren Sinne).

Nachstehende Abbildung zeigt die Pro-Kopf-Steuereinnahmen der 16 Bundesländer nach der Steuerverteilung. Dabei wird im Kontext der Flächenländer deutlich, dass die wirtschaftsschwachen ostdeutschen Bundesländer (z.B. Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern) erheblich höhere Steuereinnahmen verzeichnen als die wirtschaftsstarken westdeutschen Flächenländer (z.B. Baden-Württemberg, Bayern). Die Höhe der Pro-Kopf-Steuereinnahmen der einzelnen Länder ist das Ergebnis der Umverteilung der Steuereinnahmen. Einen besonders großen Einfluss auf die Steuerumverteilung hat dabei der Bund-Länder-Finanzausgleich (und hier v.a. der Umsatzsteuervorwegausgleich, der Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen).

Zur oben angesprochenen Wirtschaftskraft sei im Bundesländervergleich auf folgenden Link verwiesen.

» Bruttoinlandsprodukt der Jahre 2014 und 2015 in Deutschland im Ländervergleich,
    Blog-Eintrag vom 7. April 2016

    Autor: Andreas Burth

Pro-Kopf-Ländervergleich über die gesamten kassenmäßigen Steuereinnahmen der 16 Bundesländer in Deutschland im Jahr 2015 nach der Steuerverteilung (in Euro je Einwohner)

Vorstehende Abbildung zeigt nur den Gesamtwert der Pro-Kopf-Steuereinnahmen. Der Gesamtwert wird in nachstehender Tabelle aufgeschlüsselt auf einzelne Steuerarten und sonstige Einnahmearten. Die Werte in der Tabelle zeigen dabei auch, in welchen Bereichen die Umverteilung zugunsten der wirtschaftsschwächeren Bundesländer am stärksten ausgeprägt ist. Es sind dies die Landesanteile an der Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer (als Ergebnis des Umsatzsteuervorwegausgleichs), der Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen. Weitere Informationen zur Umverteilung durch den Bund-Länder-Finanzausgleich können Sie z.B. nachstehenden Links entnehmen.

» Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Umverteilungswirkung der Ergänzungsanteile der Umsatzsteuer, Blog-Eintrag vom
    15. März 2016

    Autor: Andreas Burth

» Geber und Nehmer im Bund-Länder-Finanzausgleich 2014 unter Einbeziehung von
    Umsatzsteuervorwegausgleich, Länderfinanzausgleich und
    Bundesergänzungszuweisungen, Blog-Eintrag vom 21. Dezember 2015

    Autor: Andreas Burth

Der weit überwiegende Teil der Steuereinnahmen der Bundesländer stammt aus den Gemeinschaftsteuern sowie in den wirtschaftsschwächeren Ländern zusätzlich aus dem Länderfinanzausgleich und den Bundesergänzungszuweisungen. Diese drei Einnahmequellen haben eines gemeinsam: Die Bundesländer können deren Volumen nicht unmittelbar selbst steuern. Die größte direkt beeinflussbare Steuerart der Länder ist die Grunderwerbsteuer. Ihr Aufkommen macht jedoch nur 4,07 Prozent der gesamten Steuereinnahmen der Länder aus.

Eine Ausnahme stellen lediglich die Stadtstaaten dar, die aufgrund ihrer Gemeindesteuereinnahmen über weitere einnahmeseitige Hebel verfügen. Zu nennen sind v.a. die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer. Bei beiden Steuern verfügen die Stadtstaaten in ihrer Funktion als Gemeinde über ein Hebesatzrecht, das es ihnen ermöglicht, die Einnahmen direkt zu beeinflussen.

Bei den übrigen Gemeindesteuern der Stadtstaaten (z.B. Grundsteuer A, Vergnügungsteuer, Hundesteuer) liegt zwar ebenfalls eine Beeinflussbarkeit vor - das absolute Aufkommen fällt allerdings regelmäßig nur sehr niedrig aus. Die Gemeineanteile an den Gemeinschaftsteuern sind für die Stadtstaaten nicht direkt steuerbar (d.h. analog zu den Länderanteilen an den Gemeinschaftsteuern).

Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, verzeichnen die Bundesländer Steuereinnahmen aus einer Vielzahl von weiteren Quellen (z.B. ÖPNV-Zuweisungen, Konsolidierungshilfen, Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation, normale/erhöhte Gewerbesteuerumlage). Diese sollen an dieser Stelle nicht vollständig beschrieben werden, um den Beitrag nicht zu überladen. Für weitere Erläuterungen zu den einzelnen Einnahmepositionen sei an dieser Stelle vielmehr auf den nachstehend verlinkten Beitrag zu den Vorjahrdaten (2014) verwiesen.

» Einnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 28. September 2015
    Autor: Andreas Burth

Pro-Kopf-Ländervergleich über die kassenmäßigen Steuereinnahmen der 16 Bundesländer in Deutschland im Jahr 2015 nach der Steuerverteilung in der Differenzierung nach Steuerarten und sonstigen Einnahmearten (in Euro je Einwohner)

Ergänzende Informationen zu den Finanzen der 16 Bundesländer Deutschlands finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachstehende Links.

» Haushaltsuhren der Länder
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Verschuldung der 16 Bundesländer in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Schulden-Einnahmen-Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland,
    Blog-Eintrag vom 8. Mai 2016

    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger