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Steuereinnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich
Steuereinnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich
15. Mai 2016 |
Autor: Andreas Burth
Die Bundesländer finanzieren den Großteil ihrer Aufgabenwahrnehmung aus Steuermitteln. Insgesamt belaufen sich die
Steuereinnahmen der 13 Flächenländer (ohne Kommunen) und drei Stadtstaaten im Jahr 2015 nach der Steuerverteilung auf 276,2 Mrd.
Euro. Diese Steuereinnahmen stammen aus verschiedenen Quellen. Der vorliegende Blog-Eintrag zielt darauf ab, auf
Basis von Pro-Kopf-Ländervergleichen die Steuereinnahmen der Bundesländer Deutschlands für das Jahr 2015 detaillierter zu untersuchen.
Zu beachten ist, dass in diesem Beitrag die Werte für die Flächenländer und Stadtstaaten jeweils in derselben Abbildung
bzw. Tabelle ausgewiesen werden. Da bei den Flächenländern die Steuereinnahmen der Kommunen nicht enthalten sind, sind
die beiden Bundeslandtypen jedoch insbesondere beim Gesamtwert der Steuereinnahmen nicht miteinander vergleichbar. So
nehmen die Stadtstaaten neben den Landesaufgaben auch die kompletten kommunalen Aufgaben wahr. Aus dem größeren
Aufgabenportfolio der Stadtstaaten resultieren höhere Einnahmemöglichkeiten und Ausgabenotwendigkeiten. Dies gilt es
bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen.
Die Steuereinnahmen von 276,2 Mrd. Euro und deren Zuordnung auf die 16 Bundesländer resultieren aus umfangreichen
Umverteilungsmechanismen (sog. Steuerverteilung). Die Steuerverteilung führt dazu, dass die Bundesländer sowohl
direkt als auch indirekt Einnahmen aus Steuermitteln verzeichnen. Direkt aus Steuern generierte Einnahmen sind z.B.
die Einnahmen aus
Landessteuern oder die Anteile an
Einkommen-,
Umsatz- und
Körperschaftsteuer. Man kann hier auch
von den Steuereinnahmen im engeren Sinne sprechen. Indirekt aus Steuermitteln stammen indes auch die aus verschiedenen
Finanzverteilungssystemen generierten Einnahmen, wie z.B. die Mittel aus den
Bundesergänzungszuweisungen (werden aus
Steuereinnahmen des Bundes an die Länder transferiert) oder aus dem
Länderfinanzausgleich (werden aus Steuermitteln
der finanzstärkeren Länder an finanzschwächere Länder transferiert). Die direkten und indirekten Einnahmen aus Steuern
werden in ihrer Gesamtheit
finanzstatistisch auch als "Steuereinnahmen nach der Steuerverteilung" bezeichnet
(Steuereinnahmen im weiteren Sinne).
Nachstehende Abbildung zeigt die Pro-Kopf-Steuereinnahmen der 16 Bundesländer nach der Steuerverteilung. Dabei
wird im Kontext der Flächenländer deutlich, dass die wirtschaftsschwachen ostdeutschen Bundesländer (z.B.
Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern) erheblich höhere Steuereinnahmen verzeichnen als die wirtschaftsstarken
westdeutschen Flächenländer (z.B. Baden-Württemberg, Bayern). Die Höhe der Pro-Kopf-Steuereinnahmen der einzelnen Länder ist das
Ergebnis der Umverteilung der Steuereinnahmen. Einen besonders großen Einfluss auf die Steuerumverteilung hat dabei
der
Bund-Länder-Finanzausgleich (und hier v.a. der Umsatzsteuervorwegausgleich, der Länderfinanzausgleich und
die Bundesergänzungszuweisungen).
Zur oben angesprochenen Wirtschaftskraft sei im Bundesländervergleich auf folgenden Link verwiesen.
» Bruttoinlandsprodukt der Jahre 2014 und 2015 in Deutschland im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 7. April 2016
Autor: Andreas Burth
Vorstehende Abbildung zeigt nur den Gesamtwert der Pro-Kopf-Steuereinnahmen. Der Gesamtwert wird in nachstehender
Tabelle aufgeschlüsselt auf einzelne Steuerarten und sonstige Einnahmearten. Die Werte in der Tabelle zeigen dabei
auch, in welchen Bereichen die Umverteilung zugunsten der wirtschaftsschwächeren Bundesländer am stärksten ausgeprägt
ist. Es sind dies die Landesanteile an der Umsatzsteuer und
Einfuhrumsatzsteuer (als Ergebnis des
Umsatzsteuervorwegausgleichs), der Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen. Weitere Informationen
zur Umverteilung durch den Bund-Länder-Finanzausgleich können Sie z.B. nachstehenden Links entnehmen.
» Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Umverteilungswirkung der Ergänzungsanteile der Umsatzsteuer, Blog-Eintrag vom 15. März 2016
Autor: Andreas Burth
» Geber und Nehmer im Bund-Länder-Finanzausgleich 2014 unter Einbeziehung von Umsatzsteuervorwegausgleich, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen, Blog-Eintrag vom 21. Dezember 2015
Autor: Andreas Burth
Der weit überwiegende Teil der Steuereinnahmen der Bundesländer stammt aus den
Gemeinschaftsteuern sowie in den
wirtschaftsschwächeren Ländern zusätzlich aus dem Länderfinanzausgleich und den Bundesergänzungszuweisungen. Diese
drei Einnahmequellen haben eines gemeinsam: Die Bundesländer können deren Volumen nicht unmittelbar selbst
steuern. Die größte direkt beeinflussbare Steuerart der Länder ist die
Grunderwerbsteuer. Ihr Aufkommen macht
jedoch nur 4,07 Prozent der gesamten Steuereinnahmen der Länder aus.
Eine Ausnahme stellen lediglich die Stadtstaaten dar, die aufgrund ihrer Gemeindesteuereinnahmen über weitere
einnahmeseitige Hebel verfügen. Zu nennen sind v.a. die
Grundsteuer B und die
Gewerbesteuer. Bei beiden Steuern
verfügen die Stadtstaaten in ihrer Funktion als Gemeinde über ein
Hebesatzrecht, das es ihnen ermöglicht, die
Einnahmen direkt zu beeinflussen.
Bei den übrigen Gemeindesteuern der Stadtstaaten (z.B. Grundsteuer A,
Vergnügungsteuer,
Hundesteuer) liegt zwar
ebenfalls eine Beeinflussbarkeit vor - das absolute Aufkommen fällt allerdings regelmäßig nur sehr niedrig aus. Die
Gemeineanteile an den Gemeinschaftsteuern sind für die Stadtstaaten nicht direkt steuerbar (d.h. analog zu den
Länderanteilen an den Gemeinschaftsteuern).
Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, verzeichnen die Bundesländer Steuereinnahmen aus einer Vielzahl von weiteren Quellen
(z.B. ÖPNV-Zuweisungen, Konsolidierungshilfen, Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation, normale/erhöhte
Gewerbesteuerumlage).
Diese sollen an dieser Stelle nicht vollständig beschrieben werden, um den Beitrag nicht zu überladen. Für weitere
Erläuterungen zu den einzelnen Einnahmepositionen sei an dieser Stelle vielmehr auf den nachstehend verlinkten Beitrag zu
den Vorjahrdaten (2014) verwiesen.
» Einnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 28. September 2015
Autor: Andreas Burth
Ergänzende Informationen zu den Finanzen der 16 Bundesländer Deutschlands finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B.
über nachstehende Links.
» Haushaltsuhren der Länder
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Verschuldung der 16 Bundesländer in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Schulden-Einnahmen-Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland, Blog-Eintrag vom 8. Mai 2016
Autor: Andreas Burth
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