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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bruttoprinzip

Das Bruttoprinzip (auch: Bruttoveranschlagungsprinzip) ist ein Haushaltsgrundsatz der in der Kameralistik besagt, dass im Haushaltsplan alle Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe und getrennt voneinander auszuweisen sind. Es besteht also ein Saldierungsverbot.

Das gleiche gilt analog auch für die Doppik. So sind gemäß des Bruttoprinzips im doppischen Haushaltsplan alle Erträge und Aufwendungen, sowie Einzahlungen und Auszahlungen in voller Höhe und getrennt voneinander auszuweisen. Ferner dürfen dem Bruttoprinzip zufolge Forderungen und Verbindlichkeiten nicht gegeneinander aufgerechnet werden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum