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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Bruttoveranschlagungsprinzip
Das Bruttoveranschlagungsprinzip (auch kurz: Bruttoprinzip) ist ein
Haushaltsgrundsatz
, der in der
Kameralistik
besagt, dass im
Haushaltsplan
alle
Einnahmen
und
Ausgaben
in voller Höhe und getrennt voneinander auszuweisen sind. Es besteht also ein
Saldierungsverbot
.
Das gleiche gilt analog auch für die
Doppik
. So sind gemäß des Bruttoveranschlagungsprinzips im
doppischen Haushaltsplan
alle
Erträge
und
Aufwendungen
, sowie
Einzahlungen
und
Auszahlungen
in voller Höhe und getrennt voneinander auszuweisen. Ferner dürfen dem Bruttoveranschlagungsprinzip zufolge
Forderungen
und
Verbindlichkeiten
nicht gegeneinander aufgerechnet werden.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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