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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bruttoveranschlagungsprinzip

Das Bruttoveranschlagungsprinzip (auch kurz: Bruttoprinzip) ist ein Haushaltsgrundsatz, der in der Kameralistik besagt, dass im Haushaltsplan alle Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe und getrennt voneinander auszuweisen sind. Es besteht also ein Saldierungsverbot.

Das gleiche gilt analog auch für die Doppik. So sind gemäß des Bruttoveranschlagungsprinzips im doppischen Haushaltsplan alle Erträge und Aufwendungen, sowie Einzahlungen und Auszahlungen in voller Höhe und getrennt voneinander auszuweisen. Ferner dürfen dem Bruttoveranschlagungsprinzip zufolge Forderungen und Verbindlichkeiten nicht gegeneinander aufgerechnet werden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum