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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnisrechnung, konsolidierte

Als konsolidierte Ergebnisrechnung bezeichnet man eine von drei Komponenten des konsolidierten Jahresabschlusses.

Die konsolidierte Ergebnisrechnung ist hierbei eine in Staffelform aufzustellende, konsolidierte Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen aller in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden Ausgliederungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) für ein Rechnungsjahr. Der Saldo der konsolidierten Ergebnisrechnung ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbertrag.

Die konsolidierte Ergebnisrechnung ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung eines Konzerns in der Privatwirtschaft.

Nachfolgende Grafik stellt die konsolidierte Ergebnisrechnung in den Gesamtzusammenhang des (externen) doppischen Rechnungswesens im Konzern Gebietskörperschaft.

Die konsolidierte Ergebnisrechnung in der Doppik

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Ergebnisrechnung"
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Finanzkennzahlen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger