Kontakt
|
Suche
|
Sitemap
» Lexikon
» Fachbegriffe von A-Z
» Suchen
» Mithelfen
HaushaltsSteuerung.de
»
Lexikon
»
E
» Ergebnisrechnung, konsolidierte
[Definition]
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Ergebnisrechnung, konsolidierte
Als konsolidierte Ergebnisrechnung bezeichnet man eine von drei Komponenten des
konsolidierten Jahresabschlusses
.
Die konsolidierte Ergebnisrechnung ist hierbei eine in Staffelform aufzustellende,
konsolidierte
Gegenüberstellung der
Erträge
und
Aufwendungen
aller in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden
Ausgliederungen
der betrachteten
Gebietskörperschaft
(inkl. Kernverwaltung) für ein
Rechnungsjahr
. Der
Saldo
der konsolidierten Ergebnisrechnung ist der
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbertrag
.
Die konsolidierte Ergebnisrechnung ist vergleichbar mit der
Gewinn- und Verlustrechnung
eines Konzerns in der Privatwirtschaft.
Siehe hierzu auch:
-
Definition des Begriffs "Ergebnisrechnung"
-
Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
-
Finanzkennzahlen in der Doppik
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
Impressum