Der beratende Sparkommissar (auch: Sparberater) bezeichnet eine in
Haushalts- und Finanzfragen sachkundige Person, die von der
Kommunalaufsicht eingesetzt werden kann, um einer Kommune beratend bei der
Haushaltskonsolidierung zur Seite zu stehen. Die entsprechenden Entscheidungen
werden jedoch weiterhin vom Kreistag/Rat getroffen. Beratende Sparkommissare wurden
bisher v.a. in Kommunen eingesetzt, die sehr erhebliche Finanzprobleme aufgewiesen haben.
Der beratende Sparkommissar erfüllt den Zweck, auf mittlere Frist (z.B. 3 Jahre) dazu beizutragen, dass die Kommune
wieder einen
ausgeglichenen Haushalt vorweisen kann. Die
Kosten für den beratenden Sparkommissar sind von der betreffenden Kommune zu tragen.
Werden die Haushaltskonsolidierungsvorschläge des beratenden Sparkommissars von der betreffenden Kommune
nicht umgesetzt, so kann die Kommunalaufsicht als ultima ratio einen sog. "Beauftragten", d.h. einen
Staatskommissar, einsetzen. Der Staatskommissar ist ein vorrübergehendes/kommissarisches Organ
der Kommune und nimmt alle oder einzelne Aufgaben der Kommune auf deren Kosten wahr. Der Staatskommissar
kann folglich Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen beschließen, ohne dass Kreistag/Rat bzw. Landrat/Bürgermeister
konsultiert werden müssen.
Es handelt sich beim beratenden Sparkommissar damit noch nicht um einen unmittelbaren Eingriff in die
kommunale Selbstverwaltung. Aufgrund der Drohkulisse der Einsetzung eines Staatskommissars kann jedoch
faktisch dennoch von einem Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung gesprochen werden.