Ergänzend zu obiger Liquiditätssicht kann die Bedarfsdeckungsfunktion in der Doppik auch auf die Ressourcensicht ausgeweitet werden.
So fordert der Grundsatz der
intergenerativen Gerechtigkeit, dass die in einer Periode erwirtschafteten Ressourcen ausreichen müssen, um die in dieser Periode
verbrauchten Ressourcen zu decken. Andernfalls wird per Definition auf Kosten künftiger Generationen gelebt. Übertragen auf
die Bedarfsdeckungsfunktion heißt dies, dass sicherzustellen ist, dass das im
Ergebnishaushalt in Form von
Erträgen ausgewiesene
Ressourcenaufkommen der Periode ausreicht, um den voraussichtlichen Ressourcenbedarf der Periode (=
Aufwendungen) zu decken.