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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bedarfsdeckungsfunktion

Die Bedarfsdeckungsfunktion ist eine Budgetfunktion. Nach ihr soll der Haushalts- und Finanzplan einen Überblick über Ausgaben und Einnahmen (Kameralistik) bzw. Auszahlungen und Einzahlungen (Doppik) liefern. Die Liquidität der Gebietskörperschaften soll gesichert sein. Grundsätzliche Aufgabe im Rahmen der Haushalts- und Finanzplanung ist es, zu gewährleisten, dass die Finanzierung des in der Planungsphase anvisierten Ausgabe- bzw. Auszahlungsbedarfs während des Vollzuges mit den verfügbaren Mitteln (Einnahmen bzw. Einzahlungen) gedeckt werden kann.

Ergänzend zu obiger Liquiditätssicht kann die Bedarfsdeckungsfunktion in der Doppik auch auf die Ressourcensicht ausgeweitet werden. So fordert der Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit, dass die in einer Periode erwirtschafteten Ressourcen ausreichen müssen, um die in dieser Periode verbrauchten Ressourcen zu decken. Andernfalls wird per Definition auf Kosten künftiger Generationen gelebt. Übertragen auf die Bedarfsdeckungsfunktion heißt dies, dass sicherzustellen ist, dass das im Ergebnishaushalt in Form von Erträgen ausgewiesene Ressourcenaufkommen der Periode ausreicht, um den voraussichtlichen Ressourcenbedarf der Periode (= Aufwendungen) zu decken.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger