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Ergebnisrücklage
Die Ergebnisrücklagen (auch kurz: Rücklagen) sind in der
Doppik
ein Teil des
Eigenkapitals
und werden entsprechend auf der
Passivseite
der
Bilanz
ausgewiesen. Der Ergebnisrücklage werden die
Überschüsse
aus der
Ergebnisrechnung
zugeführt. In einigen Ländern wir hierbei im kommunalen
Haushaltsrecht
zwischen "Rücklagen aus dem
ordentlichen Ergebnis
" und "Rücklagen aus dem
außerordentlichen Ergebnis
" unterschieden.
Die Ergebnisrücklagen dienen im Falle eines
Fehlbetrags
zum Ausgleich des selbigen, wobei es hier im kommunalen Haushaltsrechts zwischen den einzelnen Ländern unterschiedliche rechtliche Vorgaben (auch im Rahmen von Stufenkonzepten) gibt.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger