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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnisrücklage

Die Ergebnisrücklagen (auch kurz: Rücklagen) sind in der Doppik ein Teil des Eigenkapitals und werden entsprechend auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der Ergebnisrücklage werden die Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zugeführt. In einigen Ländern wir hierbei im kommunalen Haushaltsrecht zwischen "Rücklagen aus dem ordentlichen Ergebnis" und "Rücklagen aus dem außerordentlichen Ergebnis" unterschieden.

Die Ergebnisrücklagen dienen im Falle eines Fehlbetrags zum Ausgleich des selbigen, wobei es hier im kommunalen Haushaltsrechts zwischen den einzelnen Ländern unterschiedliche rechtliche Vorgaben (auch im Rahmen von Stufenkonzepten) gibt.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger