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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ertragshaushalt

Der Begriff des Ertragshaushalts ist eine eher selten verwendete, alternative Bezeichnung für den Ergebnishaushalt einer Gebietskörperschaft in der Doppik. Im Ertragshaushalt werden demzufolge die Erträge und Aufwendungen eines Haushaltsjahrs erfasst und einander gegenüber gestellt.

Der Saldo des Ertragshaushalts (Ertrags- oder Aufwandsüberschuss) gilt gemeinhin als Maßstab für die intergenerative Gerechtigkeit der Haushaltspolitik in dem betreffenden Haushaltsjahr. So spiegeln die Erträge das Ressourcenaufkommen und die Aufwendungen den Ressourcenverbrauch einer Periode wider. Um von einer generationengerechten Haushaltspolitik sprechen zu können, muss das Ressourcenaufkommen eine Periode ausreichen, um den Ressourcenverbrauch vollständig zu decken.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger