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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzrecht, öffentliches

Der Begriff des öffentlichen Finanzrechts bezeichnet einen Teilbereich des öffentlichen Rechts. Unter das öffentliche Finanzrecht fallen alle Rechtsvorschriften, die die Finanzwirtschaft öffentlicher Einheiten (Bund, Länder, Kommunen) betreffen.

Zum öffentlichen Finanzrecht zählen v.a. das Finanzverfassungsrecht, das Haushaltsrecht, das Finanzausgleichsrecht, das Kassenrecht, das Rechnungsprüfungsrecht, das Steuerrecht, das Gebührenrecht, das Beitragsrecht, das Subventionsrecht, das öffentliche Kreditrecht und das Zollrecht.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Haushaltsrecht Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht Deutschlands
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen Deutschlands


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger