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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Genauigkeitsgrundsatz

Der Genauigkeitsgrundsatz ist ein Haushaltsgrundsatz. Gemäß Genauigkeitsgrundsatz sind die im Haushaltsjahr voraussichtlich generierten bzw. zu leistenden Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen (Doppik) bzw. Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) im Haushaltsplan so präzise wie möglich zu schätzen.

Der Genauigkeitsgrundsatz dient dazu, eine Verschleierung der finanzwirtschaftlichen Lage der jeweiligen öffentlichen Gebietskörperschaft zu vermeiden. So ist es z.B. denkbar, dass ohne den Genauigkeitsgrundsatz die Ausgaben bzw. Aufwendungen und Auszahlungen zu pessimistisch und die Einnahmen bzw. Erträge und Einzahlungen zu optimistisch geschätzt werden. Die tatsächliche finanzwirtschaftliche Situation der Gebietskörperschaft wäre somit aus dem Haushaltsplan nicht mehr ersichtlich.

In der Praxis gestaltet sich die präzise Schätzung der einzelnen Größen vielfach schwierig. Ein Hauptgrund dafür ist, dass die tatsächliche Höhe von vielen exogenen Faktoren (bspw. der konjunkturellen Lage) beeinflusst wird.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger