Der Genauigkeitsgrundsatz dient dazu, eine Verschleierung der
finanzwirtschaftlichen
Lage der jeweiligen
öffentlichen Gebietskörperschaft
zu vermeiden. So ist es z.B. denkbar, dass ohne den Genauigkeitsgrundsatz die Ausgaben bzw. Aufwendungen und Auszahlungen zu pessimistisch und
die Einnahmen bzw. Erträge und Einzahlungen zu optimistisch geschätzt werden. Die tatsächliche finanzwirtschaftliche Situation der
Gebietskörperschaft wäre somit aus dem Haushaltsplan nicht mehr ersichtlich.
In der Praxis gestaltet sich die präzise Schätzung der einzelnen Größen vielfach schwierig. Ein Hauptgrund dafür ist, dass die tatsächliche
Höhe von vielen exogenen Faktoren (bspw. der konjunkturellen Lage) beeinflusst wird.