Als Haushaltskrise bezeichnet man eine
finanzwirtschaftliche Notsituation einer
öffentlichen Gebietskörperschaft, in der der
Haushalt dieser Gebietskörperschaft ein hohes
Defizit aufweist und die Gebietskörperschaft zugleich Probleme damit hat, dieses Defizit z.B. über die Aufnahme neuer
Kredite zu
finanzieren. So kann es beispielsweise sein, dass potenzielle
Gläubiger nicht mehr daran glauben, dass die Gebietskörperschaft den
Schuldendienst vertragsgemäß wird leisten können, weshalb sie entweder überhaupt keine Kredite an diese Gebietskörperschaft mehr vergeben oder aber für Kredite hohe
Risikoaufschläge in Form hoher Zinssätze verlangen (welche die Gebietskörperschaft wiederum nicht in der Lage ist zu zahlen).
Zur Bekämpfung der Haushaltskrise müssen die Verwaltungsführung und die Volksvertretung dieser Gebietskörperschaft i.d.R. einschneidende
Konsolidierungsmaßnahmen (z.B.
Gebührenerhöhungen, Einführung neuer
Steuern, Entlassungen, Gehaltskürzungen, Schließung öffentlicher Einrichtungen, Aufschieben von
Investitionen) ergreifen, um das
Haushaltsdefizit zu abzubauen und um das Vertrauen potenzielle
Gläubiger wiederzugewinnen. Unter Umständen kommt es auch dazu, dass andere Gebietskörperschaften der Krisen-Gebietskörperschaft Hilfe leisten (z.B. durch Kreditgewährung,
Schuldenerlass,
Bürgschaften), um diese auf ihrem Weg aus der Haushaltskrise zu unterstützen.