Als negativen Haushaltssaldo (auch: Haushaltsdefizit, Budgetdefizit) bezeichnet man in der Kameralistik einen Fehlbetrag,
der dadurch entsteht, dass die im Haushaltsplan einer öffentlichen Verwaltung veranschlagten Ausgaben höher sind als die
veranschlagten Einnahmen. Um den negativen Haushaltssaldo zu decken, müssen Kredite aufgenommen werden, wobei hier dann auch von Einnahmen aus Krediten gesprochen wird. Hierbei darf die Nettokreditaufnahme
jedoch nicht die Investitionsausgaben übersteigen.
Ein negativer Haushaltssaldo entsteht in der Doppik, wenn die im
Ergebnishaushalt veranschlagten
Aufwendungen die veranschlagten
Erträge übersteigen. Die Höhe des negativen Haushaltssaldos in der Doppik
spiegelt hierbei denjenigen Betrag wider, zu dem im betreffenden
Haushaltsjahr
finanziell auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet wird/wurde.
Die Summe aller Maßnahmen (Erträge/Einnahmen steigern bzw. Aufwendungen/Ausgaben senken),
die darauf abzielen, den negativen Haushaltssaldo (vollständig) abzubauen, fasst man unter dem Begriff der
Haushaltskonsolidierung zusammen.