Ein Kontenrahmen ist in der doppelten Buchführung ein Rahmenplan für die Gliederung der Konten im Unternehmen bzw. in einer öffentlichen Verwaltung. Der Kontenrahmen dient als Hilfsinstrument für die Erstellung des unternehmens- bzw. verwaltungsspezifischen Kontenplans.
Der Kontenrahmen ersetzt in der
Doppik den
Gruppierungsplan aus dem
kameralenHaushaltsrecht. In
Haushaltsplan und
Jahresabschluss der Kommune sind die in der
Vermögensrechnung sowie in der
Ergebnis- und
Finanzrechnung auszuweisenden Posten in einer verbindlichen Mindestgliederung
festgelegt. Im Kontenrahmen sollen diese Inhalte nach dem in der kaufmännischen
Rechnungslegung
geltenden Abschlussgliederungsprinzip systematisiert werden. Die Reihenfolge und die Bezeichnungen
der Kontenklassen entsprechen den zu zeigenden Posten der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung.
Durch diese Systematik werden Jahresabschlussarbeiten vereinfacht und die Vergleichbarkeit erhöht.
Durch Anwendung eines einheitlichen Kontenplans in den Kommunen wird die Nachprüfbarkeit der
Aufgabenerledigung sowohl durch den Rat und die Bürger als auch durch die Aufsichtsbehörden,
aber auch die interkommunale Vergleichbarkeit erleichtert. Aufgrund der unterschiedlichen
konzeptionellen Vorstellungen der Länder zur Neuregelung des kommunalen Haushaltsrechts hat
es allerdings keine Verständigung auf einen bundesweit einheitlichen Kontenrahmen gegeben.