Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » S » Staatsschulden-Tilgung

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Staatsschulden-Tilgung

Unter dem Begriff der Staatsschulden-Tilgung versteht man die teilweise oder vollständige Rückzahlung von Schulden des Staates (Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherung; ggf. inkl. Auslagerungen).

Im engeren Sinne bezeichnet man mit der Staatsschulden-Tilgung die Rückführung/Verminderung des staatlichen Schuldenstandes. Der Begriff der Staatsschulden-Tilgung im engeren Sinne entspricht damit dem Fall einer negativen Nettoneuverschuldung (d.h. die Bruttoneuverschuldung ist geringer als der Gesamtbetrag der Tilgungen).

Die Staatsschulden-Tilgung (im engeren Sinne) erfolgt hierbei idealtypischerweise durch die Erwirtschaftung von laufenden/ordentlichen Überschüssen in den öffentlichen Haushalten. Es gibt jedoch auch weitere Möglichkeiten, die Staatsschulden im engeren Sinne zu tilgen: So ist z.B. die Erhebung einer außerordentlichen Sonderabgabe (z.B. eine einmalige Vermögensteuer), deren Aufkommen zur Rückführung der Verschuldung eingesetzt wird, möglich. Ebenso denkbar ist z.B. auch die Veräußerung von staatlichem Vermögen, um Staatsschulden zu tilgen. Problematisch an Vermögensverkäufen zur Staatsschulden-Tilgung ist indes, dass dies bilanziell betrachtet lediglich eine Bilanzverkürzung darstellt (sofern der Vermögensbuchwert dem zur Tilgung eingesetzten Verkaufserlös entspricht). Die Finanzsituation des Staates verbessert sich durch derartige Vermögensveräußerungsmaßnahmen i.d.R. nicht oder nicht wesentlich. Sofern der Vermögensgegenstand unter seinem tatsächlichen Wert veräußert wird, kann gar davon gesprochen werden, dass sich die öffentliche Finanzsituation durch solche Maßnahmen verschlechtert.

Im weiteren Sinne fällt unter den Begriff der Staatsschulden-Tilgung zusätzlich der Fall, dass die Rückzahlung/Tilgung bestehender Staatsschulden durch die Finanzmittelzuflüsse aus der Aufnahme neuer Staatsschulden erfolgt. Das heißt, alte Staatsschulden werden durch neue Staatsschulden abgelöst. Der Schuldenstand reduziert sich hierdurch gleichwohl nicht. Die Staatsschulden-Tilgung im weiteren Sinne umfasst folglich jede Form der Rückzahlung eines Staatsschuldentitels, unabhängig davon, wie genau (z.B. durch laufende Überschüsse, durch Sonderabgaben, durch Vermögensveräußerung, durch neue Schulden etc.) die Rückzahlung erfolgt.

Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger