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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Pro-Kopf-Schulden der Bundesländer 2012 im Vergleich

Pro-Kopf-Schulden der Bundesländer 2012 im Vergleich
15. August 2013  |  Autor: Andreas Burth



Die 16 Bundesländer sind im föderalen System Deutschlands ein bedeutender finanzwirtschaftlicher Akteur. In der Vergangenheit sind einige Länder ihrer finanzpolitischen Rolle hierbei jedoch nicht ohne Haushaltsdefizite nachgekommen. In der Konsequenz hat sich die (Gesamt-)Verschuldung der Länder im Zeitablauf stetig erhöht. Insbesondere in den hoch verschuldeten Ländern verringern die an die Gläubiger zu leistenden Zinsausgaben die finanziellen Handlungsspielräume der jeweiligen Landesregierung merklich.

Die Ende Juli vom Statistischen Bundesamt publizierte Schuldenstatistik 2012 ermöglicht es, zum 31.12.2012 einen Ländervergleich der Pro-Kopf-Schulden der Bundesländer vorzunehmen. Untenstehende Abbildung zeigt auf Grundlage der Daten der Schuldenstatistik 2012 den Stand der Pro-Kopf-Schulden in den 13 Flächenländern (ohne kommunale Schulden) und in den drei Stadtstaaten nach der Abgrenzung des öffentlichen Bereichs. Einbezogen worden sind hierbei die Schulden beim öffentlichen Bereich und die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich. Nicht berücksichtigt werden demgegenüber die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte und die Bürgschaften. Die Umrechnung in Pro-Kopf-Werte erfolgt anhand der Einwohnerzahlen zum 30.6.2012 auf Grundlage des Zensus 2011. Grundsätzlich zu beachten ist, dass die Pro-Kopf-Schulden der Stadtstaaten und Flächenländer zwar in derselben Abbildung ausgewiesen werden, selbige jedoch nicht miteinander vergleichbar sind, da Stadtstaaten und Flächenländer unterschiedliche öffentliche Aufgaben wahrnehmen. So nehmen Stadtstaaten neben originären Landesaufgaben (z.B. Polizei, Hochschulen) auch kommunale Aufgaben (z.B. Feuerwehr, Stadtmanagement) wahr.

Pro-Kopf-Schulden der Bundesländer 2012 im Vergleich

Die Abbildung betrachtet - wie bereits zuvor beschrieben - die Abgrenzung der Landesschulden nach dem öffentlichen Bereich, d.h. die Kernhaushalte, Extrahaushalte und sonstigen FEUs der Länder. Bei den Kernhaushalten handelt es sich hierbei im Kontext der Bundesländer um die Haushalte der 13 Flächenländer und die Haushalte der drei Stadtstaaten. Die Extrahaushalte bezeichnen die Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) der Länder, die dem Staatssektor zuzuordnen sind. Extrahaushalte der Bundesländer können z.B. sein: Landesbetreibe für Straßenbau/-wesen, öffentliche Hochschulen und Statistische Landesämter. Die sonstigen FEUs sind die Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der Länder, die dem Marktsektor zuzurechnen sind. Ein Beispiel für sonstige FEUs der Länder sind Landeskrankenhäuser. Bei den Stadtstaaten können ferner z.B. Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie Verkehrsunternehmen zu den sonstigen FEUs zählen.

Die Werte in der Abbildung zeigen, dass das Saarland und Nordrhein-Westfalen die höchsten Pro-Kopf-Schulden der Flächenländer ausweisen. Die Flächenländer Sachsen und Bayern kommen im Vergleich hierzu auf die geringsten Schuldenstände. Unter den Stadtstaaten steht Bremen an der Spitze der Pro-Kopf-Schuldenrangliste.

Im Hinblick auf die Auslagerungen (Extrahaushalte und sonstige FEUs) fällt auf, dass diese bei den Flächenländern nur einen verhältnismäßig geringen Anteil an der Gesamtverschuldung ausmachen. Der weit überwiegende Teil der Schulden liegt in den Kernhaushalten. Ausnahme hiervon ist das Land Nordrhein-Westfalen, das in den Extrahaushalten umfangreiche Schuldenpositionen hält. Bei den Stadtstaaten machen die Auslagerungen - und hier v.a. die sonstigen FEUs - einen größeren Teil der Schulden aus. Dies liegt u.a. darin begründet, dass Stadtstaaten auch kommunale Aufgaben wahrnehmen und diese kommunalen Aufgaben häufiger in Form sonstiger FEUs (z.B. Ver- und Entsorgungsunternehmen) erbracht werden als dies bei originären Landesaufgaben (z.B. Polizei) der Fall ist.

Ein umfassendes Informationsangebot zur Landesverschuldung in Deutschland - insb. auch getrennt nach Ländern - können Sie hier abrufen:

» Staatsverschuldung in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger