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Pro-Kopf-Schulden der Bundesländer 2012 im Vergleich
Pro-Kopf-Schulden der Bundesländer 2012 im Vergleich
15. August 2013 |
Autor: Andreas Burth
Die 16 Bundesländer sind im föderalen System Deutschlands ein bedeutender finanzwirtschaftlicher Akteur. In der Vergangenheit sind einige Länder ihrer finanzpolitischen Rolle hierbei jedoch nicht ohne
Haushaltsdefizite nachgekommen. In der Konsequenz hat sich die
(Gesamt-)Verschuldung der Länder im Zeitablauf stetig erhöht. Insbesondere in den hoch verschuldeten Ländern verringern die an die Gläubiger zu leistenden Zinsausgaben die finanziellen Handlungsspielräume der jeweiligen Landesregierung merklich.
Die Ende Juli vom Statistischen Bundesamt publizierte
Schuldenstatistik 2012 ermöglicht es, zum 31.12.2012
einen Ländervergleich der Pro-Kopf-Schulden der Bundesländer vorzunehmen. Untenstehende Abbildung zeigt auf Grundlage der Daten der Schuldenstatistik 2012 den Stand der
Pro-Kopf-Schulden in den 13 Flächenländern (ohne kommunale Schulden) und in den drei Stadtstaaten nach der Abgrenzung des
öffentlichen Bereichs. Einbezogen worden sind hierbei die
Schulden beim öffentlichen Bereich und die
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich. Nicht berücksichtigt werden demgegenüber die
kreditähnlichen Rechtsgeschäfte und die
Bürgschaften. Die Umrechnung in Pro-Kopf-Werte erfolgt anhand der Einwohnerzahlen zum 30.6.2012 auf Grundlage des Zensus 2011. Grundsätzlich zu beachten ist, dass die Pro-Kopf-Schulden der Stadtstaaten und Flächenländer zwar in derselben Abbildung ausgewiesen werden, selbige jedoch nicht miteinander vergleichbar sind, da Stadtstaaten und Flächenländer unterschiedliche öffentliche Aufgaben wahrnehmen. So nehmen Stadtstaaten neben
originären Landesaufgaben (z.B. Polizei, Hochschulen) auch kommunale Aufgaben
(z.B. Feuerwehr, Stadtmanagement) wahr.
Die Abbildung betrachtet - wie bereits zuvor beschrieben - die Abgrenzung der Landesschulden nach dem öffentlichen Bereich, d.h. die
Kernhaushalte,
Extrahaushalte und sonstigen
FEUs der Länder. Bei den Kernhaushalten handelt es sich hierbei im Kontext der Bundesländer um die Haushalte der 13 Flächenländer und die Haushalte der drei Stadtstaaten. Die Extrahaushalte bezeichnen die Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) der Länder, die dem
Staatssektor zuzuordnen sind. Extrahaushalte der Bundesländer können z.B. sein: Landesbetreibe für Straßenbau/-wesen, öffentliche Hochschulen und Statistische Landesämter. Die sonstigen FEUs sind die Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der Länder, die dem Marktsektor zuzurechnen sind. Ein Beispiel für sonstige FEUs der Länder sind Landeskrankenhäuser. Bei den Stadtstaaten können ferner z.B. Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie Verkehrsunternehmen zu den sonstigen FEUs zählen.
Die Werte in der Abbildung zeigen, dass das Saarland und Nordrhein-Westfalen die höchsten Pro-Kopf-Schulden der Flächenländer ausweisen. Die Flächenländer Sachsen und Bayern kommen im Vergleich hierzu auf die geringsten Schuldenstände. Unter den Stadtstaaten steht Bremen an der Spitze der Pro-Kopf-Schuldenrangliste.
Im Hinblick auf die
Auslagerungen (Extrahaushalte und sonstige FEUs) fällt auf, dass diese bei den Flächenländern nur einen verhältnismäßig geringen Anteil an der Gesamtverschuldung ausmachen. Der weit überwiegende Teil der Schulden liegt in den Kernhaushalten. Ausnahme hiervon ist das Land Nordrhein-Westfalen, das in den Extrahaushalten umfangreiche Schuldenpositionen hält. Bei den Stadtstaaten machen die Auslagerungen - und hier v.a. die sonstigen FEUs - einen größeren Teil der Schulden aus. Dies liegt u.a. darin begründet, dass Stadtstaaten auch kommunale Aufgaben wahrnehmen und diese kommunalen Aufgaben häufiger in Form sonstiger FEUs (z.B. Ver- und Entsorgungsunternehmen) erbracht werden als dies bei originären Landesaufgaben (z.B. Polizei) der Fall ist.
Ein umfassendes Informationsangebot zur Landesverschuldung in Deutschland - insb. auch getrennt nach Ländern - können Sie hier abrufen:
» Staatsverschuldung in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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