Über den Anhang der Jahresrechnung sind u.a. das für die
Rechnungslegung anzuwendende Regelwerk sowie dessen Rechnungslegungsgrundsätze darzustellen. Ebenso sind der Kontenrahmen sowie die Kontierungsgrundsätze aufzuführen. Im Rahmen des Anhangs der Jahresrechnung sind ferner zusätzliche Angaben zu machen, sofern diese bedeutsam für die Beurteilung der
Verpflichtungen, der
Vermögens- und
Ertragslage sowie der finanziellen
Risiken sind.