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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamteinzahlungen

Im doppischen Haushaltsplan bestimmen sich die (geplanten) Gesamteinzahlungen über die Summe aller im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen.

Im doppischen Jahresabschluss errechnen sich die (realisierten) Gesamteinzahlungen entsprechend über die Summe aller in der Finanzrechnung ausgewiesenen Einzahlungen.

Gegensatz: Gesamtauszahlungen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum