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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsfehlbedarf

In der kommunalen Kameralistik entsteht im Haushaltsplan ein Haushaltsfehlbedarf (auch kurz: Fehlbedarf), wenn die Pflichtzuführungen vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt nicht erreicht werden.

Ein Haushaltsfehlbedarf entsteht in einem doppischen Haushaltsplan, wenn die Summe der insgesamt im Ergebnishaushalt veranschlagten Erträge geringer ist als der Gesamtbetrag der dort veranschlagten Aufwendungen.

Grundsätzlich sollte im Haushaltsplan kein Haushaltsfehlbedarf ausgewiesen werden, da der Grundsatz des Haushaltsausgleichs einen Haushalt ohne Haushaltsfehlbedarf fordert.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum