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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Stadt Seligenstadt bekommt Nachhaltigkeitssatzung

Stadt Seligenstadt bekommt Nachhaltigkeitssatzung
25. Januar 2015  |  Autor: Marc Gnädinger



Die Stadt Seligenstadt zählt 20.431 Einwohner zum 31. Dezember 2013 und gilt damit im statistischen Sinne bereits als Mittelstadt (20.000 bis 99.999 Einwohner). Geographisch liegt die Kommune im hessischen Landkreis Offenbach. Als mittlerweile zweite hessische Kommune hat sich die Stadt selbst mehrheitlich auf eine sog. "Nachhaltigkeitssatzung" verständigt.

Vor einiger Zeit hatte bereits die hessische Stadt Taunusstein eine Nachhaltigkeitssatzung verabschiedet. Diese wurde seitens auch der Überörtlichen Prüfung des Landes Hessen im Rahmen des Kommunalberichtes 2014 (siehe Seite 41 f.) begrüßt.

» Kommunalbericht 2014 - Sechsundzwanzigster Zusammenfassender Bericht,
    Drucksache 19/801

    Hrsg.: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung

» Taunussteiner Nachhaltigkeitssatzung beispielgebend für hessische Kommunen -
    Hessischer Rechnungshof stellt Kommunalbericht 2014 vor, Meldung vom 10. Oktober 2014

    Hrsg.: Stadt Taunusstein

» Landesrechnungshof lobt Taunusstein, Meldung vom 14. Oktober 2014
    Hrsg.: Wiesbadener Tagblatt

Mittlerweile stößt das Taunussteiner Modell einer Nachhaltigkeitssatzung auch bei anderen Kommunen des Landes Hessen auf Interesse. So wurde das Konzept z.B. im Rahmen einer Haupt- und Finanzausschusssitzung der Stadt Oestrich-Winkel vorgestellt.

» Auszug aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung der Stadt Oestrich-Winkel vom
    6. November 2014 zur Thematik der Nachhaltigkeitssazung

    Hrsg.: Stadt Oestrich-Winkel

Die Initiative der Stadt Seligenstadt ähnelt in ihrer Konzeption dem Modell in Taunusstein. Ein entsprechender Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverordneten vom 8. Dezember 2014 besprochen. Den Antrag sowie das zugehörige Protokoll/Niederschrift der Sitzung kann dem Ratsinformationssystem der Stadt entnommen werden. Hieraus geht hervor, dass die Nachhaltigkeitssatzung mehrheitlich angenommen wurde (siehe Niederschrift Seite 19 f.; Drucksache 15-344/I/1032 11-16 E).

» Informationen zur Debatte der Nachhaltigkeitssatzung aus dem Ratsinformationssystem
    der Stadt Seligenstadt

    Hrsg.: Stadt Seligenstadt

Bereits mit den Vorbemerkungen zu der Satzung werden deren Ziele deutlich - vor allem in Kombination mit der medialen Berichterstattung über die Sitzung mitsamt den entsprechenden Wortbeiträgen:
  • Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung
  • Nutzung der Möglichkeiten aus dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (Belastungen nachrückender Generationen durch Eigenkapitalabbau, Vernachlässigung der Infrastruktur und Anstieg der Verschuldung verhindern)
  • Ergänzung des Eckwertebeschlusses, der bereits zum Haushalts 2014 verabschiedet wurde, um Verantwortung für künftige Generationen zu untermauern
» Steuer, Parken, Hunde: Alles wird teurer, OP-Online vom 15.12.2014
    Autorin: Sabine Müller

Die wesentlichen Elemente der Nachhaltigkeitssatzung von Seligenstadt, die zum 1. Januar 2016 Inkrafttreten soll, entsprechen denen der Stadt Taunusstein:
  • Doppische Schuldenbremse (insb. Ausgleich des Ergebnishaushaltes, aber auch Verzicht auf Netto-Neuverschuldung)
  • Politische Selbstverpflichtung, neue Aufgaben und finanzielle Verpflichtungen nu eingehen, wenn dadurch nicht gegen die doppische Schuldenbremse verstoßen wird
  • Verankerung eines Generationenbeitrages als Ultima Ratio (Kopplung an die Grundsteuer B zur Umkehrung der Konsolidierungsanreize)
  • Einführung einer Bürgerdividende als Spiegelbild des Generationenbeitrages und zur Sichtbarmachung von Konsolidierungserfolgen bzw. deren Weitergabe an die Einwohner
  • Ausnahmeregelungen für extreme Haushaltslagen
Links zu Satzungen (Hauptsatzungen und Nachhaltigkeitssatzungen) anderer Kommunen mit einer Defizit- und/oder Schuldenbegrenzungsregelung finden Sie auf folgender Seite:

» Kommunale Schuldenbremsen-Satzungen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger