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Stadt Seligenstadt bekommt Nachhaltigkeitssatzung
Stadt Seligenstadt bekommt Nachhaltigkeitssatzung
25. Januar 2015 |
Autor: Marc Gnädinger
Die Stadt Seligenstadt zählt 20.431 Einwohner zum 31. Dezember 2013 und gilt damit im
statistischen Sinne bereits als Mittelstadt (20.000 bis 99.999 Einwohner). Geographisch
liegt die Kommune im hessischen Landkreis Offenbach. Als mittlerweile zweite hessische
Kommune hat sich die Stadt selbst mehrheitlich auf eine sog.
"Nachhaltigkeitssatzung"
verständigt.
Vor einiger Zeit hatte bereits die hessische Stadt Taunusstein eine Nachhaltigkeitssatzung
verabschiedet. Diese wurde seitens auch der Überörtlichen Prüfung des Landes Hessen im Rahmen des
Kommunalberichtes 2014 (siehe Seite 41 f.) begrüßt.
» Kommunalbericht 2014 - Sechsundzwanzigster Zusammenfassender Bericht, Drucksache 19/801
Hrsg.: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung
» Taunussteiner Nachhaltigkeitssatzung beispielgebend für hessische Kommunen - Hessischer Rechnungshof stellt Kommunalbericht 2014 vor, Meldung vom 10. Oktober 2014
Hrsg.: Stadt Taunusstein
» Landesrechnungshof lobt Taunusstein, Meldung vom 14. Oktober 2014
Hrsg.: Wiesbadener Tagblatt
Mittlerweile stößt das Taunussteiner Modell einer Nachhaltigkeitssatzung auch bei anderen Kommunen
des Landes Hessen auf Interesse. So wurde das Konzept z.B. im Rahmen einer Haupt- und Finanzausschusssitzung
der Stadt Oestrich-Winkel vorgestellt.
» Auszug aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung der Stadt Oestrich-Winkel vom 6. November 2014 zur Thematik der Nachhaltigkeitssazung
Hrsg.: Stadt Oestrich-Winkel
Die Initiative der Stadt Seligenstadt ähnelt in ihrer Konzeption dem Modell in Taunusstein.
Ein entsprechender Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverordneten vom 8. Dezember 2014 besprochen.
Den Antrag sowie das zugehörige Protokoll/Niederschrift der Sitzung kann dem Ratsinformationssystem
der Stadt entnommen werden. Hieraus geht hervor, dass die Nachhaltigkeitssatzung mehrheitlich
angenommen wurde (siehe Niederschrift Seite 19 f.; Drucksache 15-344/I/1032 11-16 E).
» Informationen zur Debatte der Nachhaltigkeitssatzung aus dem Ratsinformationssystem der Stadt Seligenstadt
Hrsg.: Stadt Seligenstadt
Bereits mit den Vorbemerkungen zu der Satzung werden deren Ziele deutlich - vor allem in
Kombination mit der medialen Berichterstattung über die Sitzung mitsamt den entsprechenden
Wortbeiträgen:
-
Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung
-
Nutzung der Möglichkeiten aus dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (Belastungen nachrückender
Generationen durch
Eigenkapitalabbau, Vernachlässigung der Infrastruktur und Anstieg der
Verschuldung verhindern)
-
Ergänzung des Eckwertebeschlusses, der bereits zum Haushalts 2014 verabschiedet wurde, um
Verantwortung für künftige Generationen zu untermauern
» Steuer, Parken, Hunde: Alles wird teurer, OP-Online vom 15.12.2014
Autorin: Sabine Müller
Die wesentlichen Elemente der Nachhaltigkeitssatzung von Seligenstadt, die zum 1. Januar 2016
Inkrafttreten soll, entsprechen denen der Stadt Taunusstein:
-
Doppische Schuldenbremse (insb.
Ausgleich des
Ergebnishaushaltes, aber auch Verzicht auf
Netto-Neuverschuldung)
-
Politische Selbstverpflichtung, neue Aufgaben und finanzielle Verpflichtungen nu eingehen, wenn dadurch
nicht gegen die doppische Schuldenbremse verstoßen wird
-
Verankerung eines
Generationenbeitrages als Ultima Ratio (Kopplung an die
Grundsteuer B zur Umkehrung der
Konsolidierungsanreize)
-
Einführung einer Bürgerdividende als Spiegelbild des Generationenbeitrages und zur Sichtbarmachung
von Konsolidierungserfolgen bzw. deren Weitergabe an die Einwohner
-
Ausnahmeregelungen für extreme Haushaltslagen
Links zu Satzungen (Hauptsatzungen und Nachhaltigkeitssatzungen) anderer Kommunen mit einer Defizit- und/oder Schuldenbegrenzungsregelung
finden Sie auf folgender Seite:
» Kommunale Schuldenbremsen-Satzungen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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