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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Generationenbeitrag
In der Debatte um Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten der kommunalen
Haushaltskonsolidierung wird u.a. ein sog. Generationenbeitrag (auch: Bürgerbeitrag) als letztes Mittel zur verbindlichen Schließung einer etwaigen Lücke im
(ordentlichen)
Jahresergebnis angedacht.
Konkret kann es sich bei einem Generationenbeitrag um einen Zuschlag bzw. eine Erhöhung der
Grundsteuer bei Städten/Gemeinden oder der jeweiligen Umlage bei Gemeindeverbänden handeln.
Ziel des Generationenbeitrags ist es hierbei nicht, dass die jeweilige
Ertragsposition (Grundsteuer bzw. Umlage) angehoben wird, sondern dass alternative
Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Der Generationenbeitrag entfaltet demzufolge vor allem eine Anreizwirkung: Unterlassene Konsolidierungsmaßnahmen führen zu einer Anhebung des Generationenbeitrags, sofern der
(doppische)
Haushaltsausgleich nicht erreicht wird. Die Erhebung des Generationenbeitrags trifft direkt oder indirekt sämtliche Einwohner der Kommune, während (verzichtbare)
Aufwendungen oftmals nur einem Teil der Einwohner einen Zusatznutzen stiften. Ein auf seine Wiederwahl bedachter Kommunalpolitiker hat daher einen Anreiz den
Haushalt über Aufwandssenkungen bzw. Ertragssteigerungen zu konsolidieren, da er dadurch alle Einwohner entlastet, für die der nötige Generationenbeitrag folglich niedriger ausfallen kann.
Blog-Einträge zum Thema:
- Zur Funktionsweise einer doppischen Kommunalschuldenbremse (Blog-Eintrag vom 25.3.2012)
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