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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Wertpapierschulden der kreisfreien Städte in Deutschland

Wertpapierschulden der kreisfreien Städte in Deutschland
21. Februar 2017  |  Autor: Andreas Burth



Die Kommunen in Deutschland können sich auf verschiedene Arten verschulden. Mit Abstand am häufigsten anzutreffen sind die (Investitions-)Kredite und die Kassenkredite. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit, Wertpapierschulden aufzunehmen. In der kommunalen Familie Deutschlands sind Wertpapierschulden jedoch eine sehr selten anzutreffende Schuldenart (siehe nachfolgender Link).

» Gläubiger-Struktur der Kommunalschulden in Deutschland, Blog-Eintrag vom
    17. November 2016

    Autor: Andreas Burth

Die Wertpapierschulden setzen sich zusammen aus den Geldmarktpapieren und den Kapitalmarktpapieren. Geldmarktpapiere sind Wertpapiere mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als einem Jahr. Demgegenüber handelt es sich bei Kapitalmarktpapieren um Wertpapiere mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr (z.B. Anleihen).

Die Kernhaushalte der Kommunen der Flächenländer haben zum 31.12.2015 Wertpapierschulden von 2.006,4 Mio. Euro. Hiervon entfallen 1.825,7 Mio. Euro bzw. 91,0 Prozent auf die kreisfreien Städte. Laut Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes handelt es sich bei den kommunalen Wertpapierschulden ausschließlich um Kapitalmarktpapiere. Der Bestand an Geldmarktpapieren lag demzufolge bei 0 Euro.

Bei den kreisfreien Städten handelt es sich - von einzelnen Ausnahmen abgesehen - um die einwohnerstärksten Städte ihres Bundeslandes. Wertpapierschulden sind folglich v.a. in größeren Städten anzutreffen. Der vorliegende Beitrag betrachtet vor diesem Hintergrund, welche der 103 kreisfreien Städte in welchem Umfang Wertpapierschulden aufgenommen haben.

Als Datengrundlage fungiert eine Statistik aus der GENESIS-Online Regionaldatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Sie enthält Daten zu den Schulden in den Kernhaushalten der kreisfreien Städte, wobei zwischen folgenden Schuldenarten unterschieden wird: Wertpapierschulden, Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich, Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich, Kredite beim öffentlichen Bereich und Kassenkredite beim öffentlichen Bereich. Der aktuellste verfügbare Stichtag ist der 31.12.2015.

Zu den kreisfreien Städten werden in diesem Beitrag nur die 103 kreisfreien Städte der Flächenländer gezählt. Außen vor bleiben die vier kreisfreien Städte der Stadtstaaten, da diese mit den kreisfreien Städten der Flächenländer nicht vergleichbar sind. Die drei Großstädte Aachen, Hannover und Saarbrücken werden in der Statistik nicht zu den kreisfreien Städten gezählt. Grund ist, dass sie jeweils einer Region angehören (Städteregion Aachen, Region Hannover, Regionalverband Saarbrücken). Sie gelten daher in der Statistik als kreisangehörige Städte.

Von den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer haben zum 31.12.2015 lediglich 16 Städte Wertpapierschulden im Kernhaushalt. Die Städte werden in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Zehn der 16 Städte liegen in Nordrhein-Westfalen. Jeweils drei kommen aus Bayern und Rheinland-Pfalz.

Kaiserslautern ist mit 98.520 Einwohnern die einzige kreisfreie Stadt mit Wertpapierschulden, die weniger als 100.000 Einwohner hat. Den Höchstwert bei den absoluten Wertpapierschulden hat Essen mit 390 Mio. Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Wertpapierschulden verzeichnet Remscheid mit 1.507 Euro je Einwohner. Der höchste Prozentanteil an den gesamten Schulden im Kernhaushalt ist Mainz zuzurechnen (24,46 Prozent).

Liste der kreisfreien Städte der Flächenländer mit Wertpapierschulden im Kernhaushalt zum 31.12.2015

Nachrichtlich sei zudem erwähnt, dass auch die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover im Kernhaushalt Wertpapierschulden aufgenommen hat. Sie belaufen sich zum 31.12.2015 auf 180,2 Mio. Euro.

Weitere Informationen zur Kommunalverschuldung in Deutschland finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachstehenden Link.

» Staatsverschuldung in Deutschland (differenziert nach Bund, Ländern und Kommunen)
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger