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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bereitstellungen, außerplanmäßige

Außerplanmäßige Bereitstellungen bezeichnen einen Sammelbegriff für außerplanmäßige Ausgaben (Kameralistik) bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (Doppik).

Unter außerplanmäßigen Bereitstellungen versteht man alle im Zuge der Haushaltsausführung aus sachlich und zeitlich unabweisbaren Gründen zu leistenden Ausgaben bzw. Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Verwendungszweck im Haushaltsplan keine entsprechende Ermächtigung erteilt wurde und für den auch keine übertragene Ermächtigung aus dem Vorjahr zur Verfügung steht. Außerplanmäßige Bereitstellungen dürfen nur geleistet werden, wenn an anderer Stelle Kürzungen erfolgen oder entsprechende Mehreinnahmen bzw. Mehrerträge/Mehreinzahlungen realisiert werden können.

Siehe auch:
- Definition des Begriffs "Notbewilligung"
- Linksammlung zu den Haushalten des Bundes
- Linksammlung zu den Haushalten der Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger