In der Diskussion um Möglichkeiten und Notwendigkeiten der
Haushaltskonsolidierung in Kommunen wird u.a. der sog. Bürgerbeitrag (auch: Generationenbeitrag) in Erwägung gezogen, um als Ultima Ratio eine etwaige Lücke im
(ordentlichen)
Ergebnis verbindlich zu schließen.
Konkret kann es sich bei einem Bürgerbeitrag um einen Zuschlag bzw. eine Erhöhung der
Grundsteuer bei Städten und Gemeinden oder der jeweiligen Umlage bei Gemeindeverbänden handeln.
Primärziel des Bürgerbeitrages ist nicht, dass die jeweilige
Ertragsposition (Grundsteuer bzw. Umlage) angehoben wird, sondern dass alternative
Konsolidierungsanstrengungen unternommen werden. Der Bürgerbeitrag entfaltet demnach v.a. eine Anreizfunktion: Jede unterlassene Konsolidierungsmaßnahme führt zu einer Anhebung des Bürgerbeitrages, sofern der
(doppische)
Haushaltsausgleich misslingt. Die Erhebung des Bürgerbeitrages trifft potentiell alle Bürger (bei der Grundsteuer z.B. auch die Mieter aufgrund der Einrechnung der Grundsteuer in die Mietpreise), während verzichtbare
Aufwendungen häufig nur wenigen Bürgern der Kommune einen Zusatznutzen stiften. Ein auf die Wiederwahl erpichter Kommunalpolitiker hat insofern einen Anreiz merklich zu konsolidieren und verzichtbare Aufwendungen zu streichen (bzw. alternative Erträge zu generieren), weil er dadurch alle Bürger entlastet, für die der notwendige Bürgerbeitrag in der Folge niedriger ausfallen kann.