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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzverantwortung, dezentrale

Als dezentrale Finanzverantwortung bezeichnet man den Fall, dass ein Teil der Finanzverantwortung in einer Gebietskörperschaft auf dezentrale Einheiten/Dienststellen übertragen wird. Im Haushalt ist zu bestimmen, inwiefern Ausgaben (Kameralistik) bzw. Aufwendungen und Auszahlungen (Doppik) übertragbar sind, inwieweit Einnahmen (Kameralistik) bzw. Erträge und Einzahlungen (Doppik) zweckgebunden sind sowie inwiefern Haushaltsmittel einseitig bzw. gegenseitig deckungsfähig sind. Ferner ist im Falle der dezentralen Finanzverantwortung im Haushalt ggf. festzusetzen, welche Leistungen mit den bereitgestellten Haushaltsmitteln erbracht werden sollen.

Ziel der Dezentralisierung von Finanzverantwortung ist die Entlastung der Führungsebene und die Stärkung der Eigenverantwortung in dezentralen Einheiten (motivationaler Aspekt): Die Fachverantwortung soll mit der Finanzverantwortung korrespondieren. Regelmäßig wird bei der Dezentralisierung von Finanzverantwortung erwartet, dass die Aufgabenerledigung fortan effizienter wird. Dieser Zusammenhang ist allerdings nicht deterministisch.

Ein Teil der einer dezentralen Einheit/Dienststelle bereitgestellten Haushaltsmittel kann als Globalsteuerungsreserve vorgesehen sein.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger