Das idealtypische
Ziel der
Haushaltskonsolidierung ist, dass die betreffende
Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Kommunen) den
Haushaltsausgleich (wieder) dauerhaft aus eigener Kraft erreicht bzw. ein Verfehlen des Haushaltsausgleiches präventiv verhindert wird (andere Ziele wie bspw. das Abwenden von Abstrafungen durch Kapitalmärkte etc. sind ebenfalls denkbar). Im Regelfall sind hierzu
Einnahmen/Erträge zu steigern bzw.
Ausgaben/Aufwendungen zu senken. Unter dem Begriff der Haushaltskonsolidierungstechniken (auch kurz: Konsolidierungstechniken) sind in diesem Sinne sämtliche Instrumente zu verstehen, mit deren Hilfe Einnahme-/Ertragssteigerungen bzw. Ausgabe-/Aufwandsenkungen ausgelotet oder aufgespürt werden können.
Typische Beispiele für
ausgabe-/aufwandsseitige Haushaltskonsolidierungstechniken sind die
Aufgabenkritik, das
Benchmarking oder die
Rasenmäher-Methode. Die einzelnen tatsächlich durchgeführten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sind letztlich das Resultat der Anwendung dieser Methoden.