Der Begriff der Landesschulden ist definiert als die Summe der von den Bundesländern (Stadtstaaten und Flächenländer) im jeweiligen
Kernhaushalt sowie (bestimmten)
Auslagerungen aufgenommenen
Schulden
(ohne kommunale Schulden).
Bislang noch nicht in den Finanzstatistiken ausgewiesen werden v.a. die
Rückstellungen (z.B.
Pensionsrückstellungen),
welche erst nach der Umstellung auf die
Doppik erfasst werden können.
Da nur die Länder Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen planen, auf die Doppik umstellen,
werden mittelfristig voraussichtlich keine doppischen Landesschulden-Daten bundesweit/flächendeckend für alle Länder verfügbar sein.
Lediglich von den genannten vier Bundesländern sind doppische Schuldenstände (in Eröffnungsbilanzen,
Jahresabschlüssen bzw.
Gesamtabschlüssen)
bereits verfügbar oder werden auf absehbare Zeit veröffentlicht werden.
Hinsichtlich Ländervergleichen bei Landesschulden ist darauf hinzuweisen, dass Vergleiche grundsätzlich nur zwischen Flächenländern
bzw. nur zwischen Stadtstaaten (d.h. jeweils innerhalb desselben Bundesland-Typs) vorgenommen werden sollten. Der Grund dafür, dass
Flächenländer bzgl. ihres
Schuldenstandes nicht mit Stadtstaaten verglichen werden sollten liegt primär darin, dass
Stadtstaaten neben originären Landesaufgaben (z.B. Polizei, Hochschulen) auch kommunale Aufgaben
(z.B. Feuerwehr, Stadtentwicklung) wahrnehmen.