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Rechnungslegungsstandards
Als
Rechnungslegung
sstandards bezeichnet man Regelungen, die sich auf die Behandlung von
Geschäfts-
bzw.
Verwaltungsvorfällen
, sowie die Aufstellung von
Bilanz
,
Ergebnisrechnung
bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
und
Finanzrechnung
bzw.
Kapitalflussrechnung
beziehen. Sie werden von einem Expertenrat formuliert. Entsprechend handelt es sich bei Rechnungslegungsstandards nicht um unmittelbar geltendes Recht. Zu geltendem Recht können sie erst dann werden, wenn der Gesetzgeber sie in geltendes Recht übernimmt.
Beispiele für Rechnungslegungsstandards: Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS), International Financial Reporting Standards (IFRS),
International Public Sector Accounting Standards (IPSAS)
,
European Public Sector Accounting Standards (EPSAS)
. Im staatlichen
Haushaltsrecht
wird diese Funktion von einem Standardisierungsrat wahrgenommen (§ 49a
HGrG
).
Siehe auch:
-
Blog-Einträge zum Thema "EPSAS"
-
Blog-Einträge zum Thema "Doppik"
© Andreas Burth, Marc Gnädinger