Unter der primären Steuerverteilung versteht man eine Form der
Steuerverteilung.
Die primäre Steuerverteilung bezeichnet hierbei die unmittelbare Steuerverteilung zwischen dem Bürger und der ertragsberechtigten
Gebietskörperschaft(sebene)
(Zu-/Verteilung der
Ertragshoheit).
Unter die primäre Steuerverteilung fällt damit zunächst die Gruppierung der Steuern in
Gemeinschaftsteuern,
Bundessteuern,
Landessteuern und
Gemeindesteuern.
Teil der primären Steuerverteilung ist im Kontext der
Gemeinschaftsteuern auch deren Aufteilung auf die Gebietskörperschaften.
Das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern wird wie folgt verteilt:
- Lohn- und
Einkommensteuer: 42,5% Bund; 42,5% Länder; 15% Gemeinden
- Abgeltungsteuer auf Zins- & Veräußerungserträge: 44% Bund; 44% Länder; 12% Gemeinden
- Körperschaftsteuer: 50% Bund; 50% Länder
- Umsatzsteuer (2013): 53,4% Bund; 44,6% Länder; 2% Gemeinden