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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Finanzverantwortung, dezentrale
Als dezentrale Finanzverantwortung bezeichnet man den Fall, dass ein Teil der Finanzverantwortung in einer
Gebietskörperschaft auf dezentrale Einheiten/Dienststellen übertragen wird. Im
Haushalt ist zu bestimmen, inwiefern
Ausgaben
(Kameralistik) bzw.
Aufwendungen und
Auszahlungen
(Doppik)
übertragbar sind, inwieweit
Einnahmen (Kameralistik) bzw.
Erträge und
Einzahlungen (Doppik) zweckgebunden sind sowie inwiefern
Haushaltsmittel
einseitig bzw.
gegenseitig deckungsfähig sind. Ferner ist im Falle der dezentralen Finanzverantwortung im
Haushalt ggf. festzusetzen, welche
Leistungen mit den bereitgestellten Haushaltsmitteln erbracht werden sollen.
Ziel der Dezentralisierung von Finanzverantwortung ist die Entlastung der Führungsebene und die Stärkung der Eigenverantwortung in dezentralen Einheiten (motivationaler Aspekt): Die Fachverantwortung soll mit der Finanzverantwortung korrespondieren. Regelmäßig wird bei der Dezentralisierung von Finanzverantwortung erwartet, dass die Aufgabenerledigung fortan
effizienter wird. Dieser Zusammenhang ist allerdings nicht deterministisch.
Ein Teil der einer dezentralen Einheit/Dienststelle bereit gestellten Haushaltsmittel kann als
Globalsteuerungsreserve vorgesehen sein.
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