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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abgabenrecht

Als Abgabenrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die die Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) regeln. Unter das Abgabenrecht fällt demnach das komplette Steuerrecht, Gebührenrecht und Beitragsrecht.

Zum Abgabenrecht zählen z.B. die Abgabenordnung (AO), die Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder, die diversen Steuergesetze (z.B. Gewerbesteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz) und die Steuerrechtsverordnungen. Von besonderer Bedeutung ist im Kontext des Abgabenrechts die Abgabenordnung, welche umgangssprachlich manchmal auch als "abgabenrechtliche Verfassung" bezeichnet wird. Die Abgabenordnung entfaltet ihre Wirkung auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben.

Auf Ebene der einzelnen Kommunen kommt ferner das Ortsrecht hinzu, das sich in Form kommunaler Satzungen manifestiert. Beispielhaft genannt seien in diesem Kontext kommunale Zweitwohnungsteuer-Satzungen, Pferdesteuer-Satzungen, Hundesteuer-Satzungen, Feuerwehrgebühren-Satzungen, Kita-Gebühren-Satzungen, Friedhofsgebühren-Satzungen, Straßenbaubeitrags-Satzungen und Erschließungsbeitrags-Satzungen.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger