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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abschluss, kassenmäßiger

Der kassenmäßige Abschluss (auch: Kassenabschluss) ist eine Rechnung über ein abgelaufenes Haushaltsjahr. Er ist ein Bestandteil der kameralen Jahresrechnung.

Der kassenmäßige Abschluss auf Ebene der Kommunen enthält:
1. Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben
2. Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag
3. Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste insgesamt und je gesondert für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt sowie für die Vorschüsse und Verwahrgelder

Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen.

Die kassenmäßigen Abschlüsse von Bund und Ländern gliedern sich gemäß Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wie folgt:
1a) Summe der Ist-Einnahmen
1b) Summe der Ist-Ausgaben
1c) Unterschied aus 1a und 1b (kassenmäßiges Jahresergebnis)
1d) haushaltsmäßig noch nicht abgewickelte kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Jahre
1e) kassenmäßiges Gesamtergebnis aus Buchstabe 1c und Buchstabe 1d
2a) Summe der Ist-Einnahmen mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahmen aus Rücklagen, der Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen und der Münzeinnahmen
2b) Summe der Ist-Ausgaben mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags
2c) Finanzierungssaldo aus 2a und 2b

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. kassenmäßige Abschlüsse)
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Bundesländer (inkl. kassenmäßige Abschlüsse)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger