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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Beteiligungsmanagement

Unter dem Begriff Beteiligungsmanagement (auch: Beteiligungssteuerung) versteht man die zielgerichtete Steuerung der Beteiligungen einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) durch die Verwaltung(sführung) bzw. die politischen Mandatsträger (Volksvertreter). Die Organisationseinheit einer öffentlichen Verwaltung, die für das Beteiligungsmanagement zuständig ist, bezeichnet man als Beteiligungsverwaltung. Das eigentliche Management der Beteiligungen (insb. das strategische Gesamtmanagement) obliegt indes primär den politischen Mandatsträgern und den Mitgliedern der Verwaltungsführung. Die Beteiligungsverwaltung unterstützt die Entscheidungsträger jedoch bei der Ausübung ihrer Steuerungsaufgaben.

Der Begriff der Beteiligungen umfasst sämtliche Formen des Eigentums an Betrieben und Gesellschaften, die die jeweilige Gebietskörperschaft mit dem Ziel einer dauernden Verbindung unterhält. Die einzelnen (öffentlichen) Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die betreffende Gebietskörperschaft dauerhaft beteiligt ist, können dabei vollständig (d.h. zu 100%) oder teilweise (z.B. zu 51%) im Eigentum der Gebietskörperschaft stehen.

Beteiligungen haben vielfach eine merkliche Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage einer Gebietskörperschaft. In der Doppik werden die Beteiligungen im Zuge der Aufstellung des Konzern-/Gesamtabschlusses mit der Kernverwaltung konsolidiert, was im Grundsatz zu einer verbesserten Informationsgrundlage zu Beteiligungsmanagementzwecken beiträgt. Neben dem Gesamtabschluss dient der sowohl in der Doppik als auch in der Kameralistik aufzustellende Beteiligungsbericht dem Zweck des Beteiligungsmanagements. Einige Gebietskörperschaften haben für das Beteiligungsmanagement ferner spezifische Public Corporate Governance Kodizes (PCGK) bzw. Beteiligungsrichtlinien entwickelt.

Die inhaltlichen Hauptkomponenten des Beteiligungsmanagements sind erstens die allgemeine Beteiligungsverwaltung, zweitens das Beteiligungscontrolling und drittens die Mandatsträgerbetreuung.

Die allgemeine Beteiligungsverwaltung setzt sich mit sämtlichen rechtlichen, politischen und organisatorischen Grundsatzfragen auseinander (z.B. auch bürokratische Verwaltungsaufgaben).

Das Beteiligungscontrolling dient zur Beschaffung, Auswertung und Bereitstellung steuerungsrelevanter Informationen zu den Beteiligungen für die politischen Mandatsträger und die Verwaltungsführung. Falls für die Beteiligungen explizite Zielvorgaben etabliert worden sind (einschließlich Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung), kann das Beteiligungscontrolling Erfolgskontrollen durchführen. Ziele können z.B. sein: Umsatzziele, Gewinnziele oder Kostendeckungsziele. Ebenfalls denkbar sind Sach- und Wirkungsziele zur Leistungserstellung der Beteiligungen. Von großer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist, dass diese Daten indes nicht nur erhoben werden, sondern auch tatsächlich regelmäßig an die Entscheidungsträger in übersichtlicher Form berichtet werden (institutionalisiertes Berichtswesen).

Ein steuernder Einfluss auf die Beteiligungen wird seitens einer Gebietskörperschaft u.a. auch darüber ausgeübt, dass politische Mandatsträger (und vielfach auch leitende Verwaltungsmitarbeiter) in die Aufsichtsgremien der Beteiligungen entsandt werden. Diese in die Aufsichtsgremien der Beteiligungen entsandten Entscheidungsträger werden im Rahmen der sog. Mandatsträgerbetreuung beispielsweise in fachlichen und rechtlichen Fragen unterstützt/beraten. Gegenstand der Mandatsträgerbetreuung können in diesem Sinne z.B. Fachseminare für politische Mandatsträger sein.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"

Blog-Einträge zum Thema:
- Ganzheitliche und integrierte Konzernsteuerung in Kommunen - Entwicklungsstand, Probleme,
  Empfehlungen (Blog-Eintrag vom 6.10.2014)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger