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Beteiligungsmanagement
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Beteiligungsmanagement
Unter dem Begriff Beteiligungsmanagement (auch: Beteiligungssteuerung) versteht man die
zielgerichtete
Steuerung der
Beteiligungen einer
Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune)
durch die Verwaltung(sführung) bzw. die politischen Mandatsträger (Volksvertreter). Die
Organisationseinheit einer öffentlichen Verwaltung,
die für das Beteiligungsmanagement zuständig ist, bezeichnet man als
Beteiligungsverwaltung.
Das eigentliche Management der Beteiligungen (insb. das strategische Gesamtmanagement) obliegt indes primär
den politischen Mandatsträgern und den Mitgliedern der Verwaltungsführung. Die Beteiligungsverwaltung unterstützt
die Entscheidungsträger jedoch bei der Ausübung ihrer Steuerungsaufgaben.
Der Begriff der Beteiligungen umfasst sämtliche Formen des Eigentums an Betrieben und Gesellschaften, die
die jeweilige Gebietskörperschaft mit dem
Ziel einer dauernden Verbindung unterhält. Die
einzelnen (öffentlichen) Fonds, Einrichtungen und Unternehmen,
an denen die betreffende Gebietskörperschaft dauerhaft beteiligt ist, können
dabei vollständig (d.h. zu 100%) oder teilweise (z.B. zu 51%) im Eigentum der Gebietskörperschaft stehen.
Beteiligungen haben vielfach eine merkliche Bedeutung für die
Vermögens- und
Ertragslage einer Gebietskörperschaft. In der
Doppik werden die Beteiligungen im Zuge der Aufstellung des
Konzern-/Gesamtabschlusses mit der Kernverwaltung
konsolidiert, was im Grundsatz zu
einer verbesserten Informationsgrundlage zu Beteiligungsmanagementzwecken beiträgt. Neben
dem Gesamtabschluss dient der sowohl in der Doppik als auch in der
Kameralistik aufzustellende
Beteiligungsbericht
dem Zweck des Beteiligungsmanagements. Einige Gebietskörperschaften haben für das Beteiligungsmanagement ferner spezifische
Public Corporate Governance Kodizes (PCGK)
bzw.
Beteiligungsrichtlinien
entwickelt.
Die inhaltlichen Hauptkomponenten des Beteiligungsmanagements sind erstens die allgemeine Beteiligungsverwaltung, zweitens das
Beteiligungscontrolling und drittens die Mandatsträgerbetreuung.
Die allgemeine Beteiligungsverwaltung setzt sich mit sämtlichen rechtlichen, politischen und organisatorischen Grundsatzfragen auseinander
(z.B. auch bürokratische Verwaltungsaufgaben).
Das Beteiligungscontrolling dient zur Beschaffung, Auswertung und Bereitstellung steuerungsrelevanter Informationen zu den Beteiligungen für
die politischen Mandatsträger und die Verwaltungsführung. Falls für die Beteiligungen explizite Zielvorgaben etabliert worden sind (einschließlich
Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung),
kann das Beteiligungscontrolling Erfolgskontrollen durchführen.
Ziele können z.B. sein: Umsatzziele,
Gewinnziele oder
Kostendeckungsziele. Ebenfalls denkbar sind
Sach- und
Wirkungsziele zur
Leistungserstellung der
Beteiligungen. Von großer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist,
dass diese Daten indes nicht nur erhoben werden, sondern auch tatsächlich regelmäßig an die Entscheidungsträger in übersichtlicher Form
berichtet werden (institutionalisiertes Berichtswesen).
Ein steuernder Einfluss auf die Beteiligungen wird seitens einer Gebietskörperschaft u.a. auch darüber ausgeübt, dass politische Mandatsträger
(und vielfach auch leitende Verwaltungsmitarbeiter) in die Aufsichtsgremien der Beteiligungen entsandt werden. Diese in die Aufsichtsgremien
der Beteiligungen entsandten Entscheidungsträger werden im Rahmen der sog. Mandatsträgerbetreuung beispielsweise in fachlichen und rechtlichen Fragen
unterstützt/beraten. Gegenstand der Mandatsträgerbetreuung können in diesem Sinne z.B. Fachseminare für politische Mandatsträger sein.
Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
Blog-Einträge zum Thema:
- Ganzheitliche und integrierte Konzernsteuerung in Kommunen - Entwicklungsstand, Probleme, Empfehlungen (Blog-Eintrag vom 6.10.2014)
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