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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Good Financial Governance (GFG)

Good Financial Governance Good Financial Governance (GFG) ist ein Konzept für gute Staats- und Regierungsführung (good governance) im Bereich der öffentlichen Finanzen (public financial management), das vornehmlich für die Weiterentwicklung des öffentlichen Finanzmanagements in Entwicklungs- und Schwellenländern entworfen worden ist. Das öffentliche Finanzmanagement von Entwicklungs- bzw. Schwellenländern soll hierbei schrittweise an die (Qualitäts-)Standards im Finanzmanagement entwickelter Länder herangeführt werden.

Das Konzept der Good Financial Governance setzt sich aus mehreren Prinzipien zusammen. Die fünf Hauptprinzipien von Good Financial Governance sind:
- Legitimität (legitimacy)
- Verantwortlichkeit (accountability)
- Rechtsstaatlichkeit (rule of law)
- Leistungsfähigkeit (performance)
- Entwicklungsorientierung der Regierung (development orientation of government)

Das Prinzip der Legitimität (legitimacy) im Kontext der Good Financial Governance verlangt eine direkte oder indirekte demokratische Legitimation von Entscheidungen, Gesetzen und Vorschriften im Bereich der öffentlichen Finanzen. Eine solche demokratische Legitimation liegt vor, wenn z.B. ein demokratisch gewähltes Parlament die wesentlichen Entscheidungen trifft bzw. entsprechende Gesetze und Vorschriften verabschiedet/erlässt. Zusätzlich sollten Bürger die Möglichkeit haben, sich selbst (direkt oder indirekt) an öffentlichen Entscheidungen zu beteiligen. Das Prinzip der Legitimität zielt ferner darauf ab, Geschlechtergerechtigkeit in der Haushaltspolitik sicherzustellen (sog. Gender Budget).

Das Prinzip der Verantwortlichkeit (accountability) fordert zunächst, dass Gebietskörperschaften darüber Bericht erstatten müssen, wie sie planen die öffentlichen Einnahmen zu verwenden. Darüber hinaus verlangt das Prinzip der Verantwortlichkeit im Kontext der Good Financial Governance, dass Gebietskörperschaften offenlegen, wie sie den Haushaltsplan im Rahmen des Haushaltsvollzugs tatsächlich umgesetzt haben (Rechnungslegung), so dass öffentliche Entscheidungsträger für ihre Entscheidungen und Handlungen verantwortlich gemacht werden können. Eine unabhängige finanzielle Kontrollinstitution (z.B. ein Rechnungshof) sowie eine unabhängige Finanzgerichtsbarkeit haben die öffentliche Haushalts- und Finanzwirtschaft zu überwachen und sollten - falls nötig - in der Lage sein, die Exekutive entsprechend zu sanktionieren. Damit auch die Öffentlichkeit (z.B. Medien, Interessensgruppen) die Regierung für ihre Entscheidungen und Handlungen zur Verantwortung ziehen kann, müssen Finanzinformationen (d.h. insb. der Haushalt sowie der Rechnungsabschluss) leicht zugänglich und für einen Sachkundigen verständlich sein. Transparenz ist demzufolge von großer Bedeutung, um Verantwortlichkeit sicherzustellen.

Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit (rule of law) bedeutet, dass alles Handeln von Regierung, Parlament und Gerichtsbarkeit im Rahmen gesetzlicher Vorschriften (inkl. dem Gesetz "Haushalt" selbst) erfolgen müssen, welche ihrerseits neutral, unabhängig, fair und demokratisch legitimiert sein müssen. Um das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und damit auch das Vertrauen in den Staat sicherzustellen, müssen Exekutive, Legislative und Judikative getrennt werden (Gewaltenteilung).

Das Prinzip der Leistungsfähigkeit (performance) besagt im Kontext der Good Financial Governance, dass Gebietskörperschaften öffentliche Güter und Dienstleistungen effizient und effektiv erbringen müssen. Ferner muss sich die Erstellung öffentlicher Güter und Dienstleistungen an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten.

Das Prinzip der Entwicklungsorientierung der Regierung (development orientation of government) verlangt, dass Gebietskörperschaften eine ökonomisch und ökologisch nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik verfolgen sollten, um eine stetige gesellschaftliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Das Prinzip der Entwicklungsorientierung der Regierung besagt darüber hinaus, dass Gebietskörperschaften ein besonderes Augenmerk auf die armen Bevölkerungsteile legen sollten, welche in die Lage versetzt werden müssen, sowohl ihre (Grund-)Bedürfnisse zu befriedigen als auch an Entscheidungsprozessen zur Verwendung öffentlicher Finanzmittel zu partizipieren.

Siehe hierzu auch:
- Akteure im Bereich "Good Financial Governance"

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger