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Finanzmanagement, öffentliches
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Finanzmanagement, öffentliches
Unter dem Begriff des öffentlichen Finanzmanagements versteht man die Gesamtheit aller Entscheidungen und Maßnahmen
einer öffentlichen Einheit (Bund, Land, Kommune; inkl.
öffentliche Unternehmen), die mit der kurz-, mittel- und langfristigen Planung, der
Steuerung, dem Planvollzug und der Kontrolle der Beschaffung und Verwendung öffentlicher
Finanzmittel zusammenhängen.
Das öffentliche Finanzmanagement erfolgt idealtypischerweise stets zielgerichtet. Im Grundsatz hat sich hierbei alles Handeln am
Ziel der Gemeinwohlmehrung auszurichten. Konkret gilt es für das öffentliche Finanzmanagement v.a. die
Zahlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern und zu erhalten, die öffentlichen Finanzmittel möglichst
sparsam,
effizient und
effektiv zu verwenden und
generationengerecht zu wirtschaften (d.h. insb.
Haushaltsausgleich im
(ordentlichen) Ergebnis).
Das öffentliche Finanzmanagement erstreckt sich hierbei zunächst auf die Kernverwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen. Ergänzend
hierzu fallen im Sinne des Grundgedankens des
Konzerns Gebietskörperschaft indes auch die
öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) in den Wirkungsbereich des öffentlichen Finanzmanagements.
Zum öffentlichen Finanzmanagement sind v.a. die folgenden Bereiche zu zählen:
- Haushaltsplanung
- mittelfristige Finanzplanung
(Kameralistik) bzw.
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
(Doppik)
- Haushaltsvollzug
- Haushaltssteuerung
- Jahresabschluss
- Beteiligungsmanagement
- Beteiligungsbericht
- Gesamt-/Konzernabschluss
- Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
- Controlling und
Berichtswesen
- Risikomanagement
- Schuldenmanagement
- Forderungsmanagement
- Kassenwesen bzw.
Finanzbuchhaltung
- Steuer-/Abgabenwesen
Ferner ist das
Prüfungswesen
(Rechnungsprüfung) eng verzahnt mit dem öffentlichen Finanzmanagement.
Hinsichtlich des öffentlichen Finanzmanagements kann differenziert werden in das strategische öffentliche Finanzmanagement
und das operative öffentliche Finanzmanagement. Die beiden Typen unterscheiden sich hierbei im Besonderen im Hinblick auf
den Betrachtungshorizont. Das strategische öffentliche Finanzmanagement hat eine mittel- bis langfristige Perspektive (z.B. Risikomanagement),
während das operative öffentliche Finanzmanagement kurzfristig ausgerichtet ist (z.B. Steuerung des Haushaltsvollzugs).
Wichtige Akteure des öffentlichen Finanzmanagements sind zunächst die Mitarbeiter der Finanzverwaltung der jeweiligen öffentlichen Einheit
(z.B. bei Kommunen die Kämmerei). Darüber hinaus kommt insb. aufgrund ihres
Budgetrechts auch den politischen Mandatsträgern (Volksvertreter) eine wichtige Rolle im öffentlichen Finanzmanagement zu.
Das Finanzmanagement kommunaler Gebietskörperschaften (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte/Gemeinden,
Landkreise, sonstige
Gemeindeverbände)
wird als kommunales Finanzmanagement bezeichnet. Die teilweise vorgenommene Unterscheidung zwischen "neuem" und "altem" bzw. "traditionellem" (kommunalen) Finanzmanagement
betrifft hierbei im Kern die Systematik des
Haushalts- und
Rechnungswesens: Im Falle der Doppik spricht man in diesem Sinne auch vom "neuen" (kommunalen) Finanzmanagement (der Begriff wird insb. in Nordrhein-Westfalen verwendet),
im Falle der Kameralistik vom "alten" bzw. "traditionellen" (kommunalen) Finanzmangement.
Siehe auch:
- Blog zum öffentlichen Finanzmanagement
- Literatur-Sammlung zum öffentlichen Finanzmanagement
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