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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsausgleich, fiktiver

Der fiktive Haushaltsausgleich ist ein Begriff im Kontext des doppischen Kommunalhaushaltsrechts von Nordrhein-Westfalen. Der Haushalt einer Kommune gilt hierbei als fiktiv ausgeglichen (in Erträgen und Aufwendungen), wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden können. Das Vorliegen eines fiktiven Haushaltsausgleichs impliziert damit eine Verminderung des Eigenkapitals.

Siehe auch:
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"


Haushaltskonsolidierung in Kommunen - 4. Auflage - Gnädinger/Burth
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth

Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)

ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger