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Rechenschaftsbericht
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht (auch: Lagebericht) bezeichnet in der
Doppik ein ergänzend zum
Jahresabschluss
der Kernverwaltung aufzustellendes Dokument.
Ziel des Rechenschaftsberichts ist es,
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-,
Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der
Gebietskörperschaft zu vermitteln sowie den Verlauf der
Haushaltswirtschaft darzustellen.
Der Rechenschaftsbericht stellt v.a. die Sachverhalte dar,
die sich aus dem Jahresabschluss und den dort primär dargestellten monetären Größen nicht oder
nur z.T. ergeben, wie beispielsweise
finanzwirtschaftliche Chancen und
Risiken.
Ein wesentlicher Zweck des Rechenschaftsberichts ist es, eine Informationsfunktion für seine Adressaten auszufüllen.
Die Informationsfunktion lässt sich unterteilen in eine Rechenschafts-, eine Verdichtungs-,
eine Ergänzungsfunktion. D.h. die Gebietskörperschaft legt über den Rechenschaftsbericht zunächst Rechenschaft über das abgelaufene
Haushaltsjahr ab (Rechenschaftsfunktion). Ferner verdichtet der Rechenschaftsbericht die Informationen im Jahresabschluss
(Verdichtungsfunktion) und ergänzt den Jahresabschluss um weitere Informationen (Ergänzungsfunktion). Neben den zuvor
genannten Funktionen kommt dem Rechenschaftsbericht auch eine Kommunikationsfunktion gegenüber Bürgern, Unternehmen etc. zu.
Adressaten des Rechenschaftsberichts einer Kommune sind unter anderem (derzeitige bzw. zukünftige) Bürger, Unternehmen,
Fremdkapitalgeber,
Verwaltungsmitarbeiter, die Kommunalaufsicht, Hochschulen, Finanzanalysten, politische Organisationen,
andere Kommunen, Medienvertreter, Finanz- bzw. Innenministerien der Länder, usw.
Nachfolgende Abbildung visualisiert beispielhaft die primären Inhalte, Funktionen und Adressaten des
Rechenschaftsberichts anhand der einschlägigen
Rechtsvorschriften
für nordrhein-westfälische Kommunen.
Das Pendant zum Rechenschaftsbericht ist in der Haushaltsplanung der
Vorbericht. Der Rechenschaftsbericht und der Vorbericht
sollten bezüglich Inhalt und Aufbau aufeinander abgestimmt werden.
In der Kameralistik
gibt der Rechenschaftsbericht einen Überblick über die
Bewirtschaftung des letztjährigen
Haushaltsplans. Große
Plan-Ist-Abweichungen sind zu erläutern.
Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (inkl. Rechenschaftsberichten)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
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