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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung

Die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung ist im Kontext der öffentlichen Finanzen ein Ziel, dessen Erreichung alle öffentlichen Einheiten anzustreben haben. Hintergrund ist, dass öffentliche Einheiten nicht auf die Erzielung bzw. Maximierung von Gewinn ausgerichtet sind, sondern vielmehr sicherzustellen haben, dass sie die ihnen obliegenden öffentlichen Aufgaben (z.B. Bildung, innere Sicherheit, äußere Sicherheit, Gesundheitswesen) dauerhaft wahrnehmen können.

Das Ziel der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung wird finanzwirtschaftlich konkretisiert im Gebot des Haushaltsausgleichs. So geht mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben die Notwendigkeit einher, entsprechende Ausgaben (z.B. für Personal) zu tätigen. Diese Ausgaben müssen nach kameraler Deckweise regelmäßig in voller Höhe durch Einnahmen gedeckt werden. Einen Schritt weiter als die kamerale Zahlungssicht geht die Doppik über die Integration des Ressourcenverbrauchskonzepts in den Haushaltsausgleich. Die Doppik löst die Problematik des zeitlichen Auseinanderfallens von Zahlung und Ressourcenverbrauch (z.B. Kauf eines Gebäudes vs. Nutzung eines Gebäudes), indem beim Haushaltsausgleich primär auf den Ergebnissaldo aus Erträgen (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) abgestellt wird. Im Ergebnis spiegelt der periodengerechte doppische Haushaltsausgleich in Erträgen und Aufwendungen die Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik wider und lässt sich somit als idealtypische Konkretisierung des Ziels der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung betrachten.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger