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Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung
Die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung ist im Kontext der öffentlichen Finanzen ein
Ziel, dessen Erreichung alle öffentlichen Einheiten anzustreben haben. Hintergrund ist, dass öffentliche Einheiten nicht auf die Erzielung
bzw. Maximierung von
Gewinn ausgerichtet sind, sondern vielmehr sicherzustellen haben, dass sie die ihnen obliegenden öffentlichen Aufgaben (z.B. Bildung,
innere Sicherheit, äußere Sicherheit, Gesundheitswesen) dauerhaft wahrnehmen können.
Das Ziel der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung wird
finanzwirtschaftlich konkretisiert im Gebot des
Haushaltsausgleichs. So geht mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben die Notwendigkeit einher, entsprechende
Ausgaben (z.B. für Personal) zu tätigen. Diese Ausgaben müssen nach
kameraler Deckweise regelmäßig in voller Höhe durch
Einnahmen gedeckt werden. Einen Schritt weiter als die kamerale Zahlungssicht geht die
Doppik über die Integration des
Ressourcenverbrauchskonzepts in den Haushaltsausgleich. Die Doppik löst die Problematik des zeitlichen Auseinanderfallens von
Zahlung und
Ressourcenverbrauch (z.B. Kauf eines Gebäudes vs. Nutzung eines Gebäudes), indem beim Haushaltsausgleich primär auf den Ergebnissaldo aus
Erträgen
(Ressourcenaufkommen) und
Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) abgestellt wird. Im Ergebnis spiegelt der
periodengerechte doppische Haushaltsausgleich in Erträgen und Aufwendungen die
Generationengerechtigkeit der
Haushaltspolitik wider und lässt sich somit als idealtypische Konkretisierung des Ziels der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung betrachten.
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