Bei der Steuerquote handelt es sich um eine Finanzkennzahl.
Die Steuerquote ist in der Doppik eine Kennzahl, die den prozentualen Anteil der Erträge, die die Kommune aus Steuern bezieht, bezogen auf die gesamten Erträge einer Kommune beschreibt. Zu den Erträgen aus Steuern zählen v.a. Erträge aus der
Gewerbesteuer, der
Grundsteuer sowie dem
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
In der kommunalen Landschaft kommen verschiedene Spielarten der Kennzahl zur
Anwendung. So kann es sinnvoll sein, im Nenner anstelle der gesamten Erträge
die ordentlichen Erträge heranzuziehen. So können Schwankungen, die aus
außerordentlichen Vorgängen wie z.B. der Realisierung stiller Reserven
entstehen, vermieden werden. Damit wird die Aussagekraft der Kennzahl
(im interkommunalen Vergleich) größer. Im Zähler werden mancherorts neben
den Steuern auch die steuerähnlichen Abgaben wie Spielbank- oder Fremdenverkehrsabgabe erfasst.
Grundsätzlich gibt die Steuerquote Aufschluss darüber, wie hoch der Anteil der
Steuererträge an den Gesamterträgen ist. Sie verdeutlicht somit den Grad der
Abhängigkeit von Steuererträgen. Eine Steuerquote von z.B. 50% bedeutet
entsprechend, dass 50% aller Erträge ihren Ursprung in Steuern haben. Eine
Kommune mit hoher Steuerquote ist tendenziell weniger abhängig von externen
Entwicklungen (z.B. von Finanzausgleichsmitteln), wobei hier bei den
Realsteuern auch die "Ausgereiztheit" der Hebesätze mitgedacht werden muss.
Prinzipiell sollte bei der Steuerquote immer auch die perspektivische Entwicklung
(verschiedene Szenarien) bedacht werden - neben der Konjunkturabhängigkeit ist
insbesondere bei der Gewerbesteuer die Gefahr starker Schwankungen hoch, z.B.
wenn ein einzelner besonders potenter Steuerzahler wegfällt.