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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsvolumen

Als Haushaltsvolumen bezeichnet man in der Doppik den Gesamtbetrag der im Ergebnishaushalt veranschlagten Erträge bzw. Aufwendungen sowie den Gesamtbetrag der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen bzw. Auszahlungen für das jeweilige Haushaltsjahr.

In der Doppik können folglich vier unterschiedliche Kenngrößen als Haushaltsvolumen fungieren:
(1) Gesamte Erträge
(2) Gesamte Aufwendungen
(3) Gesamte Einzahlungen
(4) Gesamte Auszahlungen
Aufgrund des ressourcenverbrauchsorientierten Charakters der Doppik wird i.d.R. auf (1) bzw. (2) zurückgegriffen.

In der Kameralistik ergibt sich das Haushaltsvolumen analog hierzu über die Gesamteinnahmen bzw. -ausgaben aus dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt des jeweiligen Haushaltsjahrs.

Das Haushaltsvolumen wird in Kommunen mittels der jeweiligen Haushaltssatzung festgesetzt. Im Fall von Bund und Ländern geschieht dies mittels des jeweiligen Haushaltsgesetzes.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum