In der Doppik können folglich vier unterschiedliche Kenngrößen als Haushaltsvolumen fungieren:
(1) Gesamte Erträge
(2) Gesamte Aufwendungen
(3) Gesamte Einzahlungen
(4) Gesamte Auszahlungen
Aufgrund des ressourcenverbrauchsorientierten
Charakters der Doppik wird zur Bestimmung des Haushaltsvolumens i.d.R. auf (1) oder (2), und hier zumeist auf den größeren der beiden Werte, zurückgegriffen.
Das Haushaltsvolumen wird in Kommunen mittels der jeweiligen
Haushaltssatzung festgesetzt. Im Fall von Bund und
Ländern geschieht dies mittels des jeweiligen Haushaltsgesetzes.