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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsvolumen

Als Haushaltsvolumen bezeichnet man in der Doppik den Gesamtbetrag der im Ergebnishaushalt veranschlagten Erträge oder Aufwendungen sowie den Gesamtbetrag der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen oder Auszahlungen für das jeweilige Haushaltsjahr.

In der Doppik können folglich vier unterschiedliche Kenngrößen als Haushaltsvolumen fungieren:
(1) Gesamte Erträge
(2) Gesamte Aufwendungen
(3) Gesamte Einzahlungen
(4) Gesamte Auszahlungen
Aufgrund des ressourcenverbrauchsorientierten Charakters der Doppik wird zur Bestimmung des Haushaltsvolumens i.d.R. auf (1) oder (2), und hier zumeist auf den größeren der beiden Werte, zurückgegriffen.

In der Kameralistik ergibt sich das Haushaltsvolumen analog hierzu über die Gesamteinnahmen bzw. Gesamtausgaben aus dem Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahrs.

Das Haushaltsvolumen wird in Kommunen mittels der jeweiligen Haushaltssatzung festgesetzt. Im Fall von Bund und Ländern geschieht dies mittels des jeweiligen Haushaltsgesetzes.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsgesetze)
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsgesetze)
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen (inkl. Haushaltssatzungen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger