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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kontenrahmen

Ein Kontenrahmen ist in der doppelten Buchführung ein Rahmenplan für die Gliederung der Konten im Unternehmen bzw. in einer öffentlichen Verwaltung. Der Kontenrahmen dient als Hilfsinstrument für die Erstellung des unternehmens- bzw. verwaltungsspezifischen Kontenplans.

Der Kontenrahmen ersetzt in der Doppik den Gruppierungsplan aus dem kameralen Haushaltsrecht. In Haushaltsplan und Jahresabschluss der Kommune sind die in der Vermögensrechnung sowie in der Ergebnis- und Finanzrechnung auszuweisenden Posten in einer verbindlichen Mindestgliederung festgelegt. Im Kontenrahmen sollen diese Inhalte nach dem in der kaufmännischen Rechnungslegung geltenden Abschlussgliederungsprinzip systematisiert werden. Die Reihenfolge und die Bezeichnungen der Kontenklassen entsprechen den zu zeigenden Posten der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung. Durch diese Systematik werden Jahresabschlussarbeiten vereinfacht und die Vergleichbarkeit erhöht. Durch Anwendung eines einheitlichen Kontenplans in den Kommunen wird die Nachprüfbarkeit der Aufgabenerledigung sowohl durch den Rat und die Bürger als auch durch die Aufsichtsbehörden, aber auch die interkommunale Vergleichbarkeit erleichtert. Aufgrund der unterschiedlichen konzeptionellen Vorstellungen der Länder zur Neuregelung des kommunalen Haushaltsrechts hat es allerdings keine Verständigung auf einen bundesweit einheitlichen Kontenrahmen gegeben.

Siehe auch:
- Empfehlung der Innenministerkonferenz für einen Kontenrahmen in der Doppik

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum