Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Kreisumlage

Die Kreisumlage ist eine von den kreisangehörigen Gemeinden an den Landkreis zu zahlende Umlage zur Finanzierung der vom Landkreis erbrachten öffentlichen Leistungen. Die Kreisumlage ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Landkreise. Die Kreisumlage wird u.a. deshalb erhoben, weil Landkreise i.d.R. keine nennenswerten eigenen Steuereinnahmen erzielen.

Die Höhe der von einer kreisangehörigen Gemeinde zu entrichtenden Kreisumlage errechnet sich über die Multiplikation der Umlagegrundlage mit dem Umlagesatz. Die Höhe des Umlagesatzes wird vom Kreistag beschlossen und über die Haushaltssatzung festgesetzt. Die Umlagegrundlage basiert auf der gemeindlichen Steuerkraft und den gemeindlichen Schlüsselzuweisungen. In die Steuerkraft fließen die Steuerkraftzahlen für die Gewerbesteuer, den gemeindlichen Einkommensteueranteil, die Grundsteuer A/B und den gemeindlichen Umsatzsteueranteil ein.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum