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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Landesschulden je Erwerbstätigen im Jahr 2014

Landesschulden je Erwerbstätigen im Jahr 2014
20. Juni 2016  |  Autor: Andreas Burth



Die Schulden der 16 Bundesländer sind auf HaushaltsSteuerung.de bereits aus mehreren Blickwinkeln untersucht worden. Der "Klassiker" ist dabei der Pro-Kopf-Vergleich (im Sinne von "je Einwohner"). Darüber hinaus ist die Landesverschuldung auf Grundlage des Schulden-Einnahmen-Verhältnisses und der Schuldenquote (d.h. Schulden in Prozent des Bruttoinlandsprodukts) betrachtet worden. Dieser Beitrag bietet mit den Landesschulden je Erwerbstätigen eine weitere Perspektive auf die Schulden der Länder.

» Schuldenquoten der 16 Länder in Deutschland im Vergleich, Blog-Eintrag vom
    14. Juni 2016

    Autor: Andreas Burth

» Schulden-Einnahmen-Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland,
    Blog-Eintrag vom 8. Mai 2016

    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Landesschulden im Ländervergleich
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Landesschulden je Erwerbstätigen
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Die in diesem Beitrag verwendeten Schuldendaten entstammen der Schuldenstatistik 2014 des Statistischen Bundesamtes. Die Statistik wurde am 21.8.2015 veröffentlicht und am 7.9.2015 korrigiert. Sie umfasst Werte zu den Schulden beim öffentlichen Bereich und den Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich. Abgedeckt werden die Kernhaushalte, die Extrahaushalte und die sonstigen FEUs. Die Schulden der Flächenländer werden ohne die Schulden der Kommunen berichtet.

» Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts 2014 (Fachserie 14 Reihe 5)
    Hrsg.: Statistisches Bundesamt

Die Zahl der Erwerbstätigen ist einer Publikation der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entnommen worden (siehe Link). Sie enthält auf 1.000 Personen gerundete Jahresdurchschnittsdaten unter Abdeckung der Selbstständigen, der mithelfenden Familienangehörigen und der abhängig Erwerbstätigen. Es handelt sich um eine Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011.

» Erwerbstätigkeit - Erwerbstätige
    Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Untersucht wird in diesem Beitrag das Jahr 2014. Der Datensatz zu den Erwerbstätigen des Jahres 2014 ist am 23.2.2016 publiziert worden. Zahlen zu den Erwerbstätigen für das Jahr 2015 sind entsprechend erst in einigen Monaten zu erwarten.

Kerngedanke der Kennzahl "Schulden je Erwerbstätigen" ist zunächst, dass die Schulden eines Staates (d.h. Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherung) aus der Wirtschaftskraft einer Volkswirtschaft finanziert werden müssen. Der Staat hat z.B. über die Erhebung von Steuern Zugriff auf eben diese Wirtschaftskraft. Angenommen wird dabei, dass die Wirtschaftskraft letztlich v.a. durch die Gruppe der Erwerbstätigen erarbeitet wird. Dieselbe Gruppe müsste demnach über die abgeführten Steuern etc. auch die Staatsschulden schultern.

Wie jede andere Kennzahl hat auch die Kenngröße "Schulden je Erwerbstätigen" ihre Stärken und Schwächen. Es ist wichtig, sich v.a. den Limitationen bewusst zu sein, um die Aussagekraft von Kennzahlen besser einschätzen zu können. Einzelne Beispiele für solche Schwächen/Limitationen werden im Folgenden kurz skizziert.

Eine Limitation der Kennzahl ist der Umstand, dass auch Nicht-Erwerbstätige (z.B. Rentner, Arbeitslose) Steuern zahlen und damit zur Finanzierung des Staates und seiner Schulden beitragen (z.B. Umsatzsteuer, Grundsteuer). Die Nicht-Erwerbstätigen erhalten allerdings häufig einen Großteil des ihnen zur Verfügung stehenden Einkommens aus Transferzahlungen der Erwerbstätigen, was diese Limitation wiederum abschwächt. Gleichwohl können Nicht-Erwerbstätige z.B. auch eigenes Vermögen haben, aus dem sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise bestreiten. Aus diesem Vermögen müssen sie ebenfalls Steuern zahlen (z.B. Umsatzsteuer). Sie leisten folglich einen Beitrag zur Staatsfinanzierung. Dieser vermögensfinanzierte Teil wäre weder direkt noch indirekt den heutigen Erwerbstätigen zuzurechnen.

Der Blinkwinkel auf die Erwerbstätigen lässt auch außen vor, dass einige Menschen arbeiten, ohne dass sie zu den Erwerbstätigen gezählt werden. Ein typisches Beispiel sind Ehepartner, die zu Hause bleiben, um in Vollzeit die Kinder zu erziehen. Diese Menschen haben ebenfalls Einfluss auf die Staatsfinanzen. Arbeiten z.B. in einer Ehe sowohl der Mann als auch die Frau in Vollzeit, wird das Kind i.d.R. früher in die Kita geschickt. Da die von den Eltern entrichteten Kita-Gebühren meist nur einen kleineren Teil der Kosten für den Staat (hier: Stadtstaaten und Kommunen der Flächenländer) decken (z.B. 20 Prozent), entsteht dem Staat ein Mehraufwand für Kinderbetreuung. Dieser würde wegfallen, wenn das Kind in jungen Jahren nur zu Hause erzogen wird. Auch Nicht-Erwerbstätige können folglich den Staat finanziell entlasten. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Beispiele (z.B. ehrenamtliches Engagement), wie Nicht-Erwerbstätige den Staat entlasten bzw. (indirekt) zu dessen Finanzierung beitragen.

Generell ist auch zu berücksichtigen, dass nicht nur die Erwerbstätigen des jeweils betrachteten Gebiets die Finanzierung einer Gebietskörperschaft leisten. So werden z.B. die Landesfinanzen in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur von den Erwerbstätigen in Mecklenburg-Vorpommern getragen. Vielmehr finanzieren gerade bei wirtschaftsschwächeren Ländern auch die Erwerbstätigen anderer, wirtschaftsstärkerer Länder einen Teil der Aufgabenwahrnehmung eines Landes. Beispielsweise erhält das Land Mecklenburg-Vorpommern über die Umsatzsteuerverteilung, den Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen indirekt auch Mittel von den Erwerbstätigen aus wirtschaftsstärkeren Ländern wie z.B. Baden-Württemberg und Hessen. Dies gilt analog auch für andere Länder.

Im vorliegenden Beitrag wird der Fokus auf die Flächenländer (ohne Kommunen) und die Stadtstaaten gelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Länder für sich genommen keinen vollen Zugriff auf die Wirtschaftskraft der Erwerbstätigen auf ihrem Gebiet haben. So teilen sie sich z.B. das von den Erwerbstätigen generierte Steueraufkommen mit dem Bund und (im Falle der Flächenländer) mit den Kommunen. Zudem haben die Länder nur wenige Hebel, mit denen sie ihre Einnahmesituation verbessern können. Eine der wenigen einnahmeseitigen Stellschrauben der Flächenländer ist die Grunderwerbsteuer. Die Stadtstaaten haben über das Hebesatzrecht bei den Realsteuern einen weitergehenden Einfluss auf ihre Einnahmesituation. Gleichwohl ist auch die Einnahmeseite der Stadtstaaten keineswegs komplett steuerbar.

Der Beitrag weist die Werte für die Stadtstaaten und die Flächenländer in einer Tabelle aus. Diesbezüglich sei an dieser Stelle jedoch betont, dass beide Bundesland-Typen kaum miteinander vergleichbar sind. Hintergrund ist, dass die Stadtstaaten neben den Landesaufgaben (z.B. Polizei, Hochschulen) auch die kompletten kommunalen Aufgaben (z.B. Feuerwehr, Stadtmanagement) selbst wahrnehmen. Hieraus ergeben sich Unterschiede in den Ausgabenotwendigkeiten und den Möglichkeiten zur Einnahmebeschaffung. Dies kann sich auch in unterschiedlichen Schuldenniveaus niederschlagen.



Landesschulden je Erwerbstätigen

Die Summe der 13 Flächenländer (jeweils ohne Kommunen) hat im Jahr 2014 Schulden in Höhe von 15.132 Euro je Erwerbstätigen. Den Höchstwert berichtet das Saarland mit 35.485 Euro je Erwerbstätigen. Am niedrigsten verschuldet sind Bayern mit 4.087 Euro je Erwerbstätigen und Sachsen mit 4.710 Euro je Erwerbstätigen.

Die drei Stadtstaaten kommen 2014 auf eine Verschuldung von 48.902 Euro je Erwerbstätigen. Am geringsten verschuldet ist Hamburg mit 42.585 Euro je Erwerbstätigen. Bremen hat sich mit 79.274 Euro je Erwerbstätigen am höchsten verschuldet. Berlin liegt bei 46.716 Euro je Erwerbstätigen.

Die Schulden je Erwerbstätigen liegen in etwa doppelt so hoch wie die Schulden in Euro je Einwohner. Grund hierfür ist, dass die Erwerbstätigen rund 50 Prozent der gesamten Einwohnerzahl ausmachen. Die Spannweite reicht in den Ländern von 46,1 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis 52,6 Prozent in Bayern.

Landesschulden 2014 je Einwohner und je Erwerbstätigen

Die Landesschulden bilden nur einen Teil der gesamten Schuldenbelastung der Erwerbsbevölkerung. Hinzu kommen die Schulden des Bundes, die Schulden der gesetzlichen Sozialversicherung und im Falle der Flächenländer die Schulden der Kommunen. Die Bundesschulden liegen im Jahr 2014 bei 44.573 Euro je Erwerbstätigen. Die gesetzliche Sozialversicherung hat sich mit 237 Euro je Erwerbstätigen verschuldet. Werte zur Kommunalverschuldung je Erwerbstätigen finden Sie für die 13 Flächenländer unter nachstehendem Link.

» Kommunalschulden je Erwerbstätigen im Jahr 2014, Blog-Eintrag vom 20. Juni 2016
    Autor: Andreas Burth



Weitere Informationen

Ergänzende Informationen zu den Finanzen der 16 deutschen Bundesländer finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. auf folgenden Seiten.

» Investitionen der Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 26. Mai 2016
    Autor: Andreas Burth

» Zinsausgaben der öffentlichen Haushalte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 19. Mai 2016
    Autor: Andreas Burth

» Steuereinnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 15. Mai 2016
    Autor: Andreas Burth

» Finanzierungssaldo der Länder im Jahr 2015, Blog-Eintrag vom 5. Mai 2016
    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger